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Zur Fischereischeinprüfung anmelden
Volltext
Zum Erwerb eines Fischereischeins auf Lebenszeit wird von Anglern / Sportfischern eine entsprechende Sachkundeprüfung (Fischereischeinprüfung) abgefordert.
Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde. Die Prüfung dauert 90 Minuten, es werden 60 Fragen (12 Fragen je Sachgebiet) im Multiple-Choice-Verfahren gestellt (drei Antwortmöglichkeiten je Frage - eine Antwort ist anzukreuzen). Bestanden hat der Prüfungsteilnehmer, der mindestens sechs Fragen je Komplex und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat.
- Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Die Fischereischeinprüfung in M-V
- Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Prüfungstermine
Rechtsgrundlage(n)
- Fischereischeinprüfungsverordnung M-V
- Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung M-V (Gebührennummer 304.3)
Voraussetzungen
Die Teilnahme an der Prüfung ist unter Einhaltung der Anmeldefrist (7 Tage) bei der zuständigen Prüfungsbehörde anzuordnen.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Einverständniserklärung eines Elternteils erforderlich.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Prüfung ist gebührenpflichtig:
- für Personen über 18 Jahre: EUR 25,00
- für Personen unter 18 Jahre: EUR 15,00.
Verfahrensablauf
- Anmeldung
- Einzahlung der Gebühr
- Teilnahme an der Prüfung
- Erteilung des Zeugnisses oder Prüfungsbescheid
Bearbeitungsdauer
- Prüfungsdauer 90 Minuten
- Auswertung der Prüfung und Erteilung des Zeugnisses oder Prüfungsbescheides (ca. 3 Arbeitstage)
Fristen
keine
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
LALLF
Fachlich freigegeben am
17.02.2021
Zuständige Stelle
Für die Durchführung der Fischereischeinprüfung sind die örtlichen Ordnungsbehörden der Ämter und amtsfreien Gemeinden zuständig. Es besteht Freizügigkeit, der Bürger kann sich bei jeder der Behörden zu einem der Prüfungstermine anmelden.
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Frau Christin Wellnitz (Gewerbeamt)
Position: Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/in; Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-314 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragen
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV)
- Genehmigung von gewerblichen Veranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin anzeigen
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Gewerbe abmelden
Frau Nancy Schmidt (Gewerbeamt)
Position: Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/in; Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-315 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin anzeigen
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
- Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Gewerbe anmelden
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragen
- Gewerbe abmelden
- Fischereiabgabe zahlen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Genehmigung von gewerblichen Veranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV)
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Gewerbe ummelden
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Montag, d. 02.10. und Montag, d. 30.10.2023 geschlossen.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.