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Eigenbetrieb Fernwärmeversorgung Pinnow

Heizwerk in Pinnow © Amt Crivitz
Heizwerk Pinnow

Die Gemeinde Pinnow hat am 01.10.2007 einen Eigenbetrieb für Fernwärmeversorgung gegründet. Dieser Eigenbetrieb versorgt die Baugebiete Pinnow I und III mit Fernwärme. Er entstand, nachdem die Gemeinde das Fernheizwerk und das Versorgungsnetz vom bisherigen Betreiber zurück erwarb.

Anpassung des Fernwärmepreises infolge der CO2-Bepreisung aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) regelt die Einfhrung eines CO2-Preises für Brennstoffe durch einen nationalen Emissionszertifikatehandel. Durch das BEHG sollen nach dem Willen des Gesetzgebers bei den Endkunden Anreize geschaffen werden, ihr Verbrauchsverhalten klimafreundlich einzurichten. Die Zertifikate sind durch die Lieferanten CO2-relevanter Primärenergieträger zu erwerben. Die resultierenden Mehrkosten werden mit den Rechnungen unserer Vorlieferanten, z.B. fur Erdgas und Öl, an uns weiterberechnet. Der Gesetzgeber intendiert eine Kostenweitergabe an die Endkunden, um so die gewünschten Anreize zur Verhaltensänderung auszulösen. Dementsprechend sind wir gehalten und nach der vereinbarten Preisregelung auch berechtigt, diese Mehrbelastungen bei der Beschaffung des Primärenergieträgers an die Fernwärmekunden weiterzuberechnen.

In dem von unserem Unternehmen betriebenen Heizwerk kommen sehr unterschiedliche Primärenergieträger zum Einsatz, und zwar sowohl solche, die der CO2-Bepreisung unterliegen (z.B. Erdgas) und solche, die als klimafreundliche Primärenergieträger dem CO2-Zertifikatehandel gegenwärtig nicht unterliegen (perspektivisch Biogas und heute schon Holzbrennstoffe).

Mit der Weiterberechnung der CO2-Zertifikatekosten sollen jedoch nur diejenigen Kosten weiterberechnet werden, die uns tatsächlich durch die CO2-Bepreisung entstehen. Da bei Festlegung des Preisblattes für die Fernwärmeversorgung und der dortigen Preisgleitklauseln die CO2-Bepreisung und deren Umsetzung gesetzlich noch nicht ausgestaltet war, konnte dies in den Preisgleitklauseln des Arbeitspreises noch nicht berücksichtigt werden. Eine unveränderte Anwendung der vereinbarten Preisgleitklausel würde aus unserer Sicht zu unbilligen Ergebnissen führen können. Der Arbeitspreis ist dort an die Entwicklung eines Primärenergieträgerpreises angekoppelt, der der CO2-Bepreisung unterliegt (Erdgas). Da gerade dieser Primärenergieträger der CO2-Bepreisung unterliegt, werden sich die statistischen Werte der Preisindizes fur diesen Energieträger in den nächsten Jahren drastisch erhöhen, da von 2021 — 2025 ein sukzessiver Anstieg der CO2-Bepreisung gesetzlich vorgesehen ist. Dies würde bei unveränderter Anwendung der Preisformeln jedoch dazu führen können, dass eine Erhöhung des Arbeitspreises eintritt, obwohl bei uns eine Kostenerhöhung in diesem Umfang gar nicht eintritt, weil das Heizwerk, über das Sie versorgt werden, nur Zum Teil mit fossilen Energieträgern betrieben wird, die der CO2-Bepreisung unterliegen. Um sicherzustellen, dass nur die uns tatsächlich entstehenden Mehrkosten an die Endkunden weitergegeben werden, werden wir unter Anwendung der Preisanpassungsregelung unseres Preisblattes wie folgt vorgehen:

Wir werden den Faktor des Arbeitspreises für den Bezug von CO2-zertifikatepflichtigen Primärenergieträgern (Erdgas) um den Betrag bereinigen, der durch die CO2-Bepreisung verursacht wurde. Damit wird nur der Erdgaspreis unterstellt und für die Preisgleitung angewendet, der sich durch die normalen Marktschwankungen eingestellt hatte, wenn man sich die CO2-Bepreisung wegdenkt. Sodann werden die Kosten ermittelt, die für Ihre Fernwärmeversorgungsanlage infolge der CO2-Bepreisung entstanden sind. Dies kann je nach eingesetztem Brennstoffmix sehr unterschiedlich ausfallen oder gar dazu führen, dass keine CO2-Mehrkosten entstehen, etwa, wenn nur klimafreundliche Energieträger verwendet werden. Dieser Betrag wird auf der Grundlage der gesetzlichen Zertifikatspreise und den im Abrechnungsjahr festgestellten Verbrauchsmesswerten ermittelt und der Rechnung als Sonderposition "CO2-Kosten" hinzugefügt werden. Damit werden die durch die CO2-Bepreisung auch Ihnen entstehenden Mehrkosten transparent und zutreffend dargestellt. Selbstverständlich werden wir uns auch in Zukunft darum bemühen, den Einsatz klimafreundlicher Energieträger zu prüfen, um die durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrkosten so gering wie möglich zu halten.

Da die CO2-Bepreisung erstmals im Jahr 2021 vorgenommen wird, wird die Abrechnung nach dem vorstehenden Modell erstmals mit der Jahresabrechnung 2021 und dann in den Folgejahren erfolgen.

Wir freuen uns, Sie auch zukünftig auf dieser Basis mit komfortabler und klimafreundlicher Fernwärme weiterversorgen zu können.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen wir selbstverständlich jederzeit gern mit unserem Kundentelefon unter 0385 755 - 2755 zur Verfügung.

Ihr Eigenbetrieb Fernwärmeversorgung Pinnow

Ansprechpartner

Betriebsleiter: Herr Eberhard Klesper
Tel.: 0151 55554153

Betriebsversorger: MEA Energieagentur M-V GmbH

Betriebsführung:
Herr Torsten Hinrichs Tel.: 0385 755-2593
Herr Marco Schleede Tel.: 0385/755-2413

Abrechnung: Frau Annika Tesch
Tel.: 0385 755-3271

Störfall-Rufnummer: 0170/9212033

Preise 2023
CO2 Kosten: 0,80 ct/kWh
Gas Umlage: 0,35 ct/kWh
Wärmepreis: 22,36 ct/kWh
Grundpreis: 89,35 €/Monat

Alle Preise incl. 7 % MwSt.

  2022 2023
Wärme Netzeinspeisung: 4.348 3.659 [MWh/a]
Nutzbare Wärmeabgabe: 2.716 2.359 [MWh/a]
Netzverluste: 1.632 1.300 [MWh/a]
Prozentuale Netzverluste: 38 % 36 %

Beispielrechnung

Verbrauch von 15.000 kWh im Jahr 2023. (Ohne Wärmepreisbremse)

CO2 Kosten: 120,00 €
Gas Umlage: 52,50 €
Wärmepreis: 3.354,00 €
Grundpreis: 1.072,20 €
Gesamt: 4.598,70 €
Abschlag: 3.000,00 € (bei 10 Abschlägen pro Jahr)
Zu zahlen: 1.598,70 €

Verbrauch von 15.000 kWh im Jahr 2023 (Mit Wärmepreisbremse) Basis: Verbrauch 2022

12.000 kWh (mit 10,165 ct)   1.219,80 €
3.000 kWh (mit 22,36 ct)         670,80 €
Wärmepreis ges.: 1.890,60 €
CO2 Kosten:  120,00 €
Gas Umlage:  52,50 €
Grundpreis:  1.072,20 €
Gesamt:  3.135,30 €
Abschlag:  3.000,00 € (bei 10 Abschlägen pro Jahr)
Zu zahlen:  135,30 €

Alle Preise incl. MWSt. (7%)

Kurze technische Beschreibung

Heizhaus mit einem 840 KW Pelletkessel und zwei 550 KW Gaskessel (Brennwerttechnik) mit einer Gesamtleistung von 1.940 KW.

Versorgungsnetz mit 221 Hausanschlüssen.

Bescheinigung für den Primärenergiefaktor