Aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage, sehen wir uns zum Schutz für Sie und unsere Mitarbeiter:innen gezwungen, das Verwaltungsgebäude für den regulären Besucherverkehr zu schließen.
Sie können das Amtsgebäude nur noch mit einem vorher vereinbarten Termin betreten.
BEACHTEN SIE: Für das Betreten des Amtsgebäudes ist eine medizinische Gesichtsmaske (zum Beispiel OP-Maske gemäß EN 14683) oder Atemschutzmaske (gemäß Anlage der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung – SchutzmV in der jeweils aktuellen Fassung, zum Beispiel FFP2-Maske) erforderlich.