Kommunale Wärmeplanung
Der Dienstleister BBH Consulting aus Berlin hat in Zusammenarbeit mit dem Amt Crivitz einen Entwurf des gesetzlich geforderten Kommunalen Wärmeplans erstellt.
Gemäß § 13 Abs. 4 WPG haben Sie 30 Tage lang die Möglichkeit, Einsicht in den KWP zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben, d.h. bis einschließlich 31. Mai 2026.
Stellungnahmen senden Sie am besten per E-Mail klimaschutz(at)amt-crivitz.de, alternativ postalisch oder telefonisch.
Bis spätestens Ende Juni muss der Kommunale Wärmeplan an den Fördermittelgeber gehen und wird anschließend dem Amtsausschuss zum Beschluss vorgelegt.
Auf der Sitzung des Amtsausschusses, am 24. September 2025, stellte ein Vertreter der BBH Consulting AG die konzeptionelle Erarbeitung des kommunalen Wärmeplanes vor. Auf dieser Grundlage werden Ideen und Lösungsansätze entwickelt, um das langfristige Ziel der Dekarbonisierung unter Einbindung erneuerbarer Energien zur Deckung des kommunalen Wärmebedarfs zu erreichen.
Die Klimaschutzmanagerin des Amtes begleitet die Kommunale Wärmeplanung.
Kontakt: Monique Eberhardt, E-Mail senden




