Online beantragen
Gewerbe ummelden
Volltext
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes und der Namenswechsel erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird beziehungsweise der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. Gleichfalls die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden.
Handlungsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO) (Anzeigepflicht)
- § 15 Gewerbeordnung (GewO) (Empfangsbescheinigung)
- § 55 c Gewerbeordnung (GewO) (Anzeigepflicht bei Reisegewerbe)
- § 11 Gewerbeordnung (GewO) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
- Gewerbekostenverordnung (GewKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Handelsregisterauszug, (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit die Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist
- weitere Unterlagen oder Nachweise können im Einzelfall erforderlich sein
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 27,00 EUR erhoben.
Verwaltungsgebühr: EUR 27,00
Verfahrensablauf
Die Ummeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Für die Gewerbeummeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe Ummeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus. Das Formular für Ihre Anzeige der Gewerbeummeldung steht auch im Internet zum Download zur Verfügung. Sie senden dann der Behörde den Antrag und die Unterlagen per Post zu oder stellen Ihren Antrag elektronisch mit Hilfe des "Antragsassistenten".
Wenn die Ummeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Erfolgt Ihre Gewerbeummeldung schriftlich, erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.
Fristen
Die Anzeige Ihrer Gewerbeummeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung fällig.
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder im Internet.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
15.11.2023
Zuständige Stelle
- Oberbürgermeister/Bürgermeister der kreisfreien Städte
- Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte
- Amtsvorsteher des Amtes bzw. Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
Unterstützende Institutionen
- Industrie- und Handelskammern (IHK)
- Handwerkskammern (HWK)
- Landkreise und kreisfreie Städte
- zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinden
Formulare
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Frau Christin Wellnitz (Gewerbeamt)
Position: Sachbearbeiter/-in Gewerbeangelegenheiten
Tel.: | 03863 5454-314 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Gewerberegisterauszug
- Beendigung der Stellvertretertätigkeit im Gaststättengewerbe anzeigen
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Genehmigung von gewerblichen Veranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Gewerbe abmelden
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Gewerbe ummelden
- Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV)
- Gewerbe anmelden
- Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragen
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin anzeigen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Frau Annemarie Thede (Bußgeld)
Tel.: | 03863 5454-316 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Frau Nancy Schmidt (Gewerbeamt)
Tel.: | 03863 5454-315 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Beendigung der Stellvertretertätigkeit im Gaststättengewerbe anzeigen
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Genehmigung von gewerblichen Veranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten beantragen
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV)
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragen
- Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerberegisterauszug
- Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
- Gewerbe anmelden
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
- Fischereiabgabe zahlen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin anzeigen
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Gewerbe ummelden
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.