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Fischereiabgabe zahlen
Volltext
Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist notwendig, um den Fischereischein auf Lebenszeit des Landes M-V für das jeweilige Kalenderjahr gültig zu machen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Fischereiabgabe kostet je Kalenderjahr 10,00 EUR.
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlichem Erscheinen in der Ordnungsbehörde sofort
- bei postalischem Antrag bis fünf Arbeitstage
Fristen
keine
Formulare
Formloser Antrag
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
15.05.2023
Zuständige Stelle
örtliche Ordnungsbehörden
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Frau Nancy Schmidt (Gewerbeamt)
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-315 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin anzeigen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragen
- Spielhalle - Betriebserlaubnis
- Gewerbe anmelden
- Standplatzgenehmigung für Märkte
- Gewerbe abmelden
- Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben (Bauträger bzw. Baubetreuer) oder die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Reisegewerbe Erlaubnis
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Gewerberegisterauszug
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV)
- Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
- Fischereiabgabe zahlen
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.