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Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen
Volltext
Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch eine/n Stellvertreterin/Stellvertreter betrieben haben und die Stellvertretungserlaubnis beendet haben beziehungsweise der Betrieb nicht mehr durch die/den Stellvertreterin/Stellvertreter geführt werden soll, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen. Wenn Sie die Anzeige nicht tätigen sollten, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Wenn die Stellvertretung des Betriebes eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes nicht mehr durch die in der Stellvertretungserlaubnis benannte Person ausgeführt wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Die Rahmengebühr beträgt 51,00 - 928,00 EUR.
Verfahrensablauf
Sie zeigen die Beendigung einer Stellvertretung im Gaststättengewerbe bei der zuständigen Stelle an.
Sollte eine andere Person die Stellvertretung zukünftig ausführen, müssen Sie hierfür eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.
Bearbeitungsdauer
Haben Sie die Beendigung der Betriebsführung durch den Stellvertreter der zuständigen Stelle angezeigt, sind Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen.
Fristen
Die Beendigung einer Stellvertretung im Gaststättengewerbe ist der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Sie trifft als Erlaubnisinhaber bei einer Beendigung der Betriebsführung durch den Stellvertreter die Pflicht, nach § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GastG (selbst) den Nachweis durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer zu erbringen, dass Sie über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden sind und Sie mit ihnen als vertraut gelten können. Wird dieser Unterrichtungsnachweis nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Ausscheiden des Stellvertreters erbracht, stellt dies einen Widerrufsgrund hinsichtlich der Gaststättenerlaubnis dar.
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
27.06.2023
Zuständige Stelle
Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der beziehungsweise dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Ansprechpunkt
Ansprechpartner ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der beziehungsweise dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Frau Christin Wellnitz (Gewerbeamt)
Position: Sachbearbeiter/-in Gewerbeangelegenheiten
Tel.: | 03863 5454-314 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Reisegewerbekarte: Änderung oder Ergänzung beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Gewerbe ummelden
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Gewerbe anmelden
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist beantragen
- Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen
- Realgewerbeberechtigung beantragen
- Bewachungsgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Versteigerung: Fristverkürzung für die Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Veranstaltung eines Wanderlagers melden
- Parken:Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Schwerbehinderung o. vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Informationspflichten für Erbringer von Dienstleistungen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
- Schankerlaubnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Spielhallen-Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Reisegewerbe: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Versteigerung anzeigen
Herr Maik Wolpert
Position: Sachgebietsleiter
Tel.: | 03863 5454-310 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 012 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Nancy Schmidt (Gewerbeamt)
Tel.: | 03863 5454-315 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Parken:Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Schwerbehinderung o. vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Reisegewerbekarte: Änderung oder Ergänzung beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Spielhallen-Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
- Bewachungsgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Veranstaltung eines Wanderlagers melden
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
- Fischereiabgabe zahlen
- Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Informationspflichten für Erbringer von Dienstleistungen
- Gewerbe anmelden
- Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist beantragen
- Gewerbe ummelden
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Gewerbe abmelden
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Versteigerung: Fristverkürzung für die Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Versteigerung anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Schankerlaubnis beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen
- Realgewerbeberechtigung beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Ambulanter Pflegedienst: Zulassung beantragen
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.