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Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
Volltext
Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m und darunter erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.
Handlungsgrundlage(n)
- § 13 Absatz 1 und 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a und 4b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- VwV-StVO zu § 46 Randnummer 11 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
- Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (StVZustLVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Voraussetzungen
- Vorliegen der körperlichen Einschränkungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Ausstellung ist gebührenfrei.
Verfahrensablauf
Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.
Rechtsbehelf
Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
07.09.2022
Zuständige Stelle
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.
Fristen
Widerspruchsfrist: 4 Woche(n)
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Herr Maik Wolpert
Position: Sachgebietsleiter
Tel.: | 03863 5454-310 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 012 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Nancy Schmidt (Gewerbeamt)
Tel.: | 03863 5454-315 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Parken:Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Schwerbehinderung o. vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Spielhallen-Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
- Bewachungsgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Veranstaltung eines Wanderlagers melden
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
- Fischereiabgabe zahlen
- Gaststättenerlaubnis
- Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Informationspflichten für Erbringer von Dienstleistungen
- Gewerbe anmelden
- Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist beantragen
- Gewerbe ummelden
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Gewerbe abmelden
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Versteigerung: Fristverkürzung für die Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Versteigerung anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Schankerlaubnis beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen
- Realgewerbeberechtigung beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Ambulanter Pflegedienst: Zulassung beantragen
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Öffnungszeiten
Montag 9 - 12 Uhr
Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.