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Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
Volltext
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag an die zuständige Stelle
- Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Der Standplatz auf einem Markt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Diese richten sich ggf. nach kommunalen Marktsatzungen bzw. den Bedingungen des Veranstalters.
Fristen
Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes zu stellen.
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, auch ein formloser Antrag ist möglich.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
05.11.2018
Zuständige Stelle
- Ämter
- amtsfreie Gemeinden
- kreisfreie Städte
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Frau Christin Wellnitz (Gewerbeamt)
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-314 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
- Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV)
- Gewerbe anmelden
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Gewerberegisterauszug
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Gewerbe abmelden
- Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin anzeigen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Genehmigung von gewerblichen Veranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragen
Frau Nancy Schmidt (Gewerbeamt)
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-315 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin anzeigen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
- Gewerbe anmelden
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Gewerbe abmelden
- Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Gewerberegisterauszug
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Genehmigung von gewerblichen Veranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV)
- Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
- Fischereiabgabe zahlen
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Montag, d. 02.10. und Montag, d. 30.10.2023 geschlossen.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.