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Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
Volltext
Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.
Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (nur bei Feilbieten von Lebensmitteln mit Ausnahme von Obst und Gemüse)
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Verwaltungsgebühr für nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen nach § 55 Abs. 3 GewO: zwischen 22,00 und 127,00 EUR
- Führungszeugnis: 13,00 EUR
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 EUR
Fristen
Im Regelfall 3 Monate.
Formulare
Den Antrag auf Verlängerung einer Reisegewerbekarte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde oder online beim Antragsassistenten.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
13.04.2023
Zuständige Stelle
Zuständig sind die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte, sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden in der der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte bzw. große kreisangehörige Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Frau Christin Wellnitz (Gewerbeamt)
Position: Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-314 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragen
- Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Genehmigung von gewerblichen Veranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Gewerbe anmelden
- Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin anzeigen
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV)
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Beendigung der Stellvertretertätigkeit im Gaststättengewerbe anzeigen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Gewerbe ummelden
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
Frau Nancy Schmidt (Gewerbeamt)
Position: Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-315 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin anzeigen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragen
- Fischereiabgabe zahlen
- Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Gewerbe anmelden
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV)
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Genehmigung von gewerblichen Veranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe abmelden
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Beendigung der Stellvertretertätigkeit im Gaststättengewerbe anzeigen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
Frau Annemarie Thede (Bußgeld)
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-316 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.