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Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin anzeigen
Volltext
Nach dem Tode des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin darf das Gaststättengewerbe auf Grund der bisherigen Erlaubnis durch den Ehegatten, Lebenspartner oder den minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit weitergeführt werden. Das gleiche gilt für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall. Die in den Sätzen 1 und 2 bezeichneten Personen haben der Erlaubnisbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten, wenn sie den Betrieb weiterführen wollen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 46 Gewerbeordnung (GewO)
- § 10 Gaststättengesetz (GastG)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
- § 31 Gaststättengesetz (GastG)
- § 11 Gewerbeordnung (GewO) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
- Gewerbekostenverordnung - GewKostVO M-V
Erforderliche Unterlagen
- Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer bzw. Nachweis über einen Berufsabschluss in einem einschlägigen Beruf
- Sterbeurkunde des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin
- Zur Identifikation ist der Personalausweis oder der Reisepass mit einer aktuellen Meldebestätigung vorzulegen.
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen Gebühren in Höhe zwischen 21,00 - 191,00 an.
Fristen
Die Anzeige ist unverzüglich zu erstatten.
Nach § 8 GastG erlischt die Erlaubnis, wenn der Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird.
Formulare
Es kann ein formloser Antrag gestellt werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
02.07.2015
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der formlosen Antragstellung.
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Frau Christin Wellnitz (Gewerbeamt)
Position: Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-314 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragen
- Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Genehmigung von gewerblichen Veranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Gewerbe anmelden
- Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin anzeigen
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV)
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Beendigung der Stellvertretertätigkeit im Gaststättengewerbe anzeigen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Gewerbe ummelden
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
Frau Nancy Schmidt (Gewerbeamt)
Position: Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/-in; Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-315 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin anzeigen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragen
- Fischereiabgabe zahlen
- Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Gewerbe anmelden
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV)
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Genehmigung von gewerblichen Veranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe abmelden
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Beendigung der Stellvertretertätigkeit im Gaststättengewerbe anzeigen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
Frau Annemarie Thede (Bußgeld)
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-316 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
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Öffnungszeiten
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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.