Adresse
Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
Volltext
Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Pfandleiherverordnung (PfandlV)
- § 8 Pfandleiherverordnung (PfandlV)
- § 9 Pfandleiherverordnung (PfandlV)
Erforderliche Unterlagen
- Anzeige
- formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses
Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Fristen
Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
30.07.2015
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
Fax:
03863 5454-103
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit dem Gewerbeamt aufnehmen)
Ansprechpartner
Frau Christin Wellnitz (Gewerbeamt)
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-314 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Versteigerergewerbe Erlaubnis
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
- Reisegewerbekarte – Änderung oder Ergänzung beantragen
- Touristenfischereischein erstmalig beantragen
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV)
- Gewerbe anmelden
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Gewerberegisterauszug
- Verlängerung des Touristenfischereischeins beantragen
- Gewerbe abmelden
- Reisegewerbe Erlaubnis
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis beantragen für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben (Bauträger bzw. Baubetreuer) oder die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Veranstaltung Festsetzung
- Standplatzgenehmigung für Märkte
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Gaststättengewerbe Erlaubnis
Frau Nancy Schmidt (Gewerbeamt)
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-315 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte – Änderung oder Ergänzung beantragen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Versteigerergewerbe Erlaubnis
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Gaststättengewerbe Erlaubnis
- Spielhalle - Betriebserlaubnis
- Gewerbe anmelden
- Standplatzgenehmigung für Märkte
- Gewerbe abmelden
- Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Erlaubnis beantragen für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben (Bauträger bzw. Baubetreuer) oder die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien
- Reisegewerbe Erlaubnis
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Gewerberegisterauszug
- Verlängerung des Touristenfischereischeins beantragen
- Touristenfischereischein erstmalig beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Veranstaltung Festsetzung
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV)
- Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
- Fischereiabgabe Zahlung
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.