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Veranstaltung Festsetzung
Allgemeine Informationen
Die zuständige Behörde hat auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die Voraussetzungen der §§ 64, 65, 66, 67 oder 68 GewO erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren
- Verzeichnis über die Anzahl der Anbieter/Aussteller
- Teilnahmebedingungen
- Ausstellungsplan
- Lageplan
- Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
- ggf. Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Kosten
Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
Führungszeugnis: 13,00 Euro
Kosten der Festsetzung einer Veranstaltung, § 69 GewO nach Gewerbekostenverordnung M-V vom 11.10.2010: 77 bis 1.224 Euro.
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ergeht kostenfrei.
Fristen
Im Regelfall 3 Monate.
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle ggf. auch über das Internet.
Hinweise
IHK, HWK, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Ref. 410
Fachlich freigegeben am
18.02.2019