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Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
Volltext
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Gaststättengesetz (GastG)
- § 31 Gaststättengesetz (GastG)
- § 11 Gewerbeordnung (GewO) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
- Gewerbekostenverordnung (GewKostVO M-V) vom 11.10.2010
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung des Finanzamtes in Steuerangelegenheiten
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Gegebenenfalls lebensmittelrechtlicher Unterrichtungsnachweis durch die Industrie- und Handelkammer
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- Kosten für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertretrin: von 51,00 Euro bis 632,00 Euro (Gewerbekostenverordnung GewKostVO M-V)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
- Führungszeugnis: 13,00 Euro
- Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ergeht kostenfrei.
Fristen
Im Regelfall 3 Monate;
Formulare
Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
18.06.2015
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
Fax:
03863 5454-103
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit dem Gewerbeamt aufnehmen)
Ansprechpartner
Frau Christin Wellnitz (Gewerbeamt)
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-314 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Versteigerergewerbe Erlaubnis
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
- Reisegewerbekarte – Änderung oder Ergänzung beantragen
- Touristenfischereischein erstmalig beantragen
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV)
- Gewerbe anmelden
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Gewerberegisterauszug
- Verlängerung des Touristenfischereischeins beantragen
- Gewerbe abmelden
- Reisegewerbe Erlaubnis
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis beantragen für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben (Bauträger bzw. Baubetreuer) oder die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Veranstaltung Festsetzung
- Standplatzgenehmigung für Märkte
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Gaststättengewerbe Erlaubnis
Frau Nancy Schmidt (Gewerbeamt)
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-315 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Gaststättengewerbe Erlaubnis
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Erlaubnis beantragen für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben (Bauträger bzw. Baubetreuer) oder die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Versteigerergewerbe Erlaubnis
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Gewerbe abmelden
- Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
- Spielhalle - Betriebserlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass
- Reisegewerbekarte – Änderung oder Ergänzung beantragen
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Reisegewerbekarte – Änderung oder Ergänzung beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Gewerberegisterauszug
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
- Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Reisegewerbe Erlaubnis
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Standplatzgenehmigung für Märkte
- Gewerberegisterauszug
- Gewerbe anmelden
- Veranstaltung Festsetzung
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Versteigerergewerbe Erlaubnis
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV)
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Gaststättengewerbe Erlaubnis
- Reisegewerbe Erlaubnis
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass
Öffnungszeiten
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Am 1. Sonnabend des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr geöffnet.
BEACHTEN Sie bitte die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.