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Erlaubnis beantragen für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben (Bauträger bzw. Baubetreuer) oder die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien
Volltext
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist,
- den Abschluss von Darlehensverträgen mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz1 Satz1, vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträgen nachweist,
- Bauvorhaben
- als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereitet oder durchführt und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwendet,
- als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereitet oder durchführen will,
- das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 1,2,5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches verwalten will (Wohnimmonilienverwalter),
bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Auszug aus dem Handelsregister oder aus dem Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR)
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 BZRG
- Bescheinigung vom Finanzamt in Steuersachen
- Unbedenklichkeit des kommunalen Steueramtes
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
- Auskunft des Insolventsgerichts, ob eine Verfahrenseröffnung vorliegt
- Identifikationsdokument (alternativ Reisepass mit Meldebestätigung)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit und leben in geordneten Vermögensverhältnissen.
Für Wohnimmobilenverwalter gem. §34c Abs. 1 Satz1 Nr. 4:
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen. Die Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall beträgt 500.000 Euro, für alle Versicherungsfälle eines Jahres 1 Mio. Euro. (§15 Absatz 1 MaBV).
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- Verwaltungsgebühr: 204,00 Euro bis 544,00 Euro
- Führungszeugnis: 13,00 Euro
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
Fristen
Für Immobilienmakler, Bauträger und Baubetreuer sowie Wohnimmobilienverwalter entsteht drei Monate nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen eine Genehmigungsfiktion (§ 6a GewO).Die Genehmigungsfiktion gilt nur für Immobilienmakler, Baubetreuer und Bauträger sowie Wohnimmobilenverwalter, sie gilt nicht für Darlehensvermittler gemäß §34c Absatz1 Satz 1 Nr.2 Gewerbeordnung.
Weiterführende Informationen
Ihre Zuständige Gewerbebehörde unterstützt Sie bei der Antragstellung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
23.06.2021
Zuständige Stelle
Ihre Zuständige Gewerbebehörde
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
Fax:
03863 5454-103
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit dem Gewerbeamt aufnehmen)
Ansprechpartner
Frau Christin Wellnitz (Gewerbeamt)
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-314 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Versteigerergewerbe Erlaubnis
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
- Reisegewerbekarte – Änderung oder Ergänzung beantragen
- Touristenfischereischein erstmalig beantragen
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV)
- Gewerbe anmelden
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Gewerberegisterauszug
- Verlängerung des Touristenfischereischeins beantragen
- Gewerbe abmelden
- Reisegewerbe Erlaubnis
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis beantragen für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben (Bauträger bzw. Baubetreuer) oder die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Veranstaltung Festsetzung
- Standplatzgenehmigung für Märkte
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Gaststättengewerbe Erlaubnis
Frau Nancy Schmidt (Gewerbeamt)
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-315 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Gaststättengewerbe Erlaubnis
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Erlaubnis beantragen für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben (Bauträger bzw. Baubetreuer) oder die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Versteigerergewerbe Erlaubnis
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Gewerbe abmelden
- Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
- Spielhalle - Betriebserlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass
- Reisegewerbekarte – Änderung oder Ergänzung beantragen
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Reisegewerbekarte – Änderung oder Ergänzung beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Gewerberegisterauszug
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
- Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Reisegewerbe Erlaubnis
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Standplatzgenehmigung für Märkte
- Gewerberegisterauszug
- Gewerbe anmelden
- Veranstaltung Festsetzung
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Versteigerergewerbe Erlaubnis
- Gewerbsmäßige Versteigerungen - Anzeige (§ 3 VerstV)
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Gaststättengewerbe Erlaubnis
- Reisegewerbe Erlaubnis
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass
Öffnungszeiten
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Am 1. Sonnabend des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr geöffnet.
BEACHTEN Sie bitte die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.