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Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
Volltext
Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder (ab Geburt). Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
- Eintragungen unrichtig werden oder
- das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Der neue Personalausweis ist mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausgestattet. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Eine spätere Aktivierung (ab 16 Jahre) ist in dem Bürgeramt am Hauptwohnsitz gebührenfrei möglich.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- alter Personalausweis, alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein altes Identitätsdokument, vorhanden: Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen
Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise die oder der Erziehungsberechtigte müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- EUR 22,80
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Verfahrensablauf
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Die Kinder und Jugendlichen, für die die Antragstellung erfolgt, müssen ebenfalls persönlich erscheinen, da die Behörde ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Fristen
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Fachlich freigegeben am
26.08.2021
30.02 Bürgerservice
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit dem Bürgerservice aufnehmen)
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt zum Thema Briefwahl aufnehmen)
Ansprechpartner
Herr Sebastian Kozian
Position: Sachgebietsleiter
Tel.: | 03863 5454-320 |
Fax: | 03863 5454103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 030 |
Frau Claudia Grüttner
Position: Sachbearbeiterin
Empfang & Terminvergabe Bürgerservice
Tel.: | 03863 5454-340 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 040 |
Frau Juliane Krebs
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-327 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 036 |
Zuständig für :
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- einfache Melderegisterauskunft
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)
- Wohnung - Anmelden einer Nebenwohnung
- Vorläufiger Reisepass
- Führungszeugnis Erteilung
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
- Ausweispflicht
- Kindereinträge im Reisepass der Eltern
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Kinderreisepass beantragen
- Vorläufiger Personalausweis
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
- Personalausweis Statusabfrage
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
- Änderung der Hauptwohnung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Personalausweis Ausstellung
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Reisepass: Verlustanzeige
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- Express-Reisepass beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Personalausweis abholen
- Reisepass beantragen
Herr Dominik Kull
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03863 5454-325 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 035 |
Zuständig für :
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Reisepass beantragen
- Reisepass: Verlustanzeige
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
- Express-Reisepass beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Vorläufiger Personalausweis
- Nebenwohnung abmelden
- Kinderreisepass beantragen
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Ausweispflicht
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Personalausweis Statusabfrage
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Änderung der Hauptwohnung
- Personalausweis abholen
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- einfache Melderegisterauskunft
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Wohnung - Anmelden einer Nebenwohnung
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Führungszeugnis Erteilung
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Kindereinträge im Reisepass der Eltern
- Personalausweis Ausstellung
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
Frau Regina Schultz
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-328 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 037 |
Zuständig für :
- Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Reisepass: Verlustanzeige
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Vorläufiger Reisepass
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Änderung der Hauptwohnung
- Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
- Personalausweis abholen
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Wohnung - Anmelden einer Nebenwohnung
- Kinderreisepass beantragen
- Kindereinträge im Reisepass der Eltern
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
- Express-Reisepass beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Reisepass beantragen
- Ausweispflicht
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Führungszeugnis Erteilung
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweis Statusabfrage
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- einfache Melderegisterauskunft
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Personalausweis Ausstellung
Frau Martina Skalei
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-324 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 041 |
Zuständig für :
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Vorläufiger Personalausweis
- Personalausweis Statusabfrage
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- Wohnung - Anmelden einer Nebenwohnung
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweis abholen
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
- Express-Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen
- Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Vorläufiger Reisepass
- Änderung der Hauptwohnung
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Personalausweis Ausstellung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Ausweispflicht
- Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Führungszeugnis Erteilung
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Kindereinträge im Reisepass der Eltern
- Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- einfache Melderegisterauskunft
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Reisepass: Verlustanzeige
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Kinderreisepass beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
Frau Anke Weiß
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-335 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 042 |
Zuständig für :
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Änderung der Hauptwohnung
- Reisepass beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Kindereinträge im Reisepass der Eltern
- Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Führungszeugnis Erteilung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis Statusabfrage
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Vorläufiger Personalausweis
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Reisepass: Verlustanzeige
- Personalausweis Ausstellung
- Personalausweis abholen
- Ausweispflicht
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Kinderreisepass beantragen
- einfache Melderegisterauskunft
- Express-Reisepass beantragen
- Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Wohnung - Anmelden einer Nebenwohnung
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Vorläufiger Reisepass
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
Öffnungszeiten
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Am 1. Sonnabend des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr geöffnet.
BEACHTEN Sie bitte die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.