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Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
Volltext
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).
Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)
Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).
Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.
Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.
Fristen
Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.
Formulare
Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:
- Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
06.11.2020
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
30.02 Bürgerservice
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit dem Bürgerservice aufnehmen)
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt zum Thema Briefwahl aufnehmen)
Ansprechpartner
Herr Sebastian Kozian
Position: Sachgebietsleiter
Tel.: | 03863 5454-320 |
Fax: | 03863 5454103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 030 |
Frau Claudia Grüttner
Position: Sachbearbeiterin
Empfang & Terminvergabe Bürgerservice
Tel.: | 03863 5454-340 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 040 |
Frau Juliane Krebs
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-327 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 036 |
Zuständig für :
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- einfache Melderegisterauskunft
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)
- Wohnung - Anmelden einer Nebenwohnung
- Vorläufiger Reisepass
- Führungszeugnis Erteilung
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
- Ausweispflicht
- Kindereinträge im Reisepass der Eltern
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Kinderreisepass beantragen
- Vorläufiger Personalausweis
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
- Personalausweis Statusabfrage
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
- Änderung der Hauptwohnung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Personalausweis Ausstellung
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Reisepass: Verlustanzeige
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- Express-Reisepass beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Personalausweis abholen
- Reisepass beantragen
Herr Dominik Kull
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03863 5454-325 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 035 |
Zuständig für :
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Reisepass beantragen
- Reisepass: Verlustanzeige
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
- Express-Reisepass beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Vorläufiger Personalausweis
- Nebenwohnung abmelden
- Kinderreisepass beantragen
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Ausweispflicht
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Personalausweis Statusabfrage
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Änderung der Hauptwohnung
- Personalausweis abholen
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- einfache Melderegisterauskunft
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Wohnung - Anmelden einer Nebenwohnung
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Führungszeugnis Erteilung
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Kindereinträge im Reisepass der Eltern
- Personalausweis Ausstellung
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
Frau Regina Schultz
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-328 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 037 |
Zuständig für :
- Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Reisepass: Verlustanzeige
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Vorläufiger Reisepass
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Änderung der Hauptwohnung
- Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
- Personalausweis abholen
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Wohnung - Anmelden einer Nebenwohnung
- Kinderreisepass beantragen
- Kindereinträge im Reisepass der Eltern
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
- Express-Reisepass beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Reisepass beantragen
- Ausweispflicht
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Führungszeugnis Erteilung
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweis Statusabfrage
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- einfache Melderegisterauskunft
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Personalausweis Ausstellung
Frau Martina Skalei
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-324 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 041 |
Zuständig für :
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Vorläufiger Personalausweis
- Personalausweis Statusabfrage
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- Wohnung - Anmelden einer Nebenwohnung
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweis abholen
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
- Express-Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen
- Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Vorläufiger Reisepass
- Änderung der Hauptwohnung
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Personalausweis Ausstellung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Ausweispflicht
- Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Führungszeugnis Erteilung
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Kindereinträge im Reisepass der Eltern
- Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- einfache Melderegisterauskunft
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Reisepass: Verlustanzeige
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Kinderreisepass beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
Frau Anke Weiß
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-335 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 042 |
Zuständig für :
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Änderung der Hauptwohnung
- Reisepass beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Kindereinträge im Reisepass der Eltern
- Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Führungszeugnis Erteilung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis Statusabfrage
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Vorläufiger Personalausweis
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Reisepass: Verlustanzeige
- Personalausweis Ausstellung
- Personalausweis abholen
- Ausweispflicht
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Kinderreisepass beantragen
- einfache Melderegisterauskunft
- Express-Reisepass beantragen
- Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Wohnung - Anmelden einer Nebenwohnung
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Vorläufiger Reisepass
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
Öffnungszeiten
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Am 1. Sonnabend des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr geöffnet.
BEACHTEN Sie bitte die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.