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Reisepass beantragen
Volltext
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, ohne Visum in über 160 Staaten weltweit zu touristischen Zwecken einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie vor allem, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Reisepass für Kinder
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen biometrischen Reisepass beantragen. Denn einige Reiseländer wie die USA erkennen für eine visumfreie touristische Einreise den Kinderreisepass oder den Personalausweis nicht an.
Beantragung
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss das Kind persönlich anwesend sein.
Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Abholung muss dann persönlich erfolgen.
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Durch den erhöhten Verwaltungsaufwand der unzuständigen Passbehörde - sie muss eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen - ist ein Zuschlag zur Gebühr für Ihren beantragten Reisepass zu entrichten.
Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Haben Sie Ihren Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl verloren, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.
Wenn Ihnen die reguläre Bearbeitungsdauer zu lang ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Expressverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass ausgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- biometrisches Lichtbild,
- gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,
- bei der Antragstellung für ein Kind:
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
- Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können weitere Unterlagen, beispielsweise Personenstandsurkunden, erforderlich sein.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Verfahrensablauf
- Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.
- In der Regel vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Sofern die Person, für die der Pass beantragt wird, das 6. Lebensjahr vollendet hat, ist für die Antragstellung die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers). Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt Hinweise, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Sie können den Reisepass dann in Ihrem Bürgeramt abholen. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
Beschwerden oder Widerspruch gegen Entscheidungen der Passbehörde können bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise. dem Landesinnenministerium vorgebracht werden. Im Übrigen wäre der Verwaltungsgerichtsweg einschlägig.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.11.2022
Status
6
Zuständige Stelle
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber gewöhnlich aufhält.
Ansprechpunkt
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Im Ausland sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörden. Es ist dort die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk sich die antragstellende Person oder der Passinhaber gewöhnlich aufhält.
Fristen
Geltungsdauer (• für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre) : 6 Jahr(e)
Kosten
Gebühr (Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.) : EUR 60,00
Gebühr (Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.) : EUR 37,50
Gebühr (Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).) : EUR 32,00
Gebühr (Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen:) : EUR 22,00
Gebühr (Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen:) : EUR 21,00
30.02 Bürgerservice
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit dem Bürgerservice aufnehmen)
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt zum Thema Briefwahl aufnehmen)
Ansprechpartner
Herr Sebastian Kozian
Position: Sachgebietsleiter
Tel.: | 03863 5454-320 |
Fax: | 03863 5454103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 030 |
Frau Claudia Grüttner
Position: Sachbearbeiterin
Empfang & Terminvergabe Bürgerservice
Tel.: | 03863 5454-340 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 040 |
Frau Juliane Krebs
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-327 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 036 |
Zuständig für :
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- einfache Melderegisterauskunft
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)
- Wohnung - Anmelden einer Nebenwohnung
- Vorläufiger Reisepass
- Führungszeugnis Erteilung
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
- Ausweispflicht
- Kindereinträge im Reisepass der Eltern
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Kinderreisepass beantragen
- Vorläufiger Personalausweis
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
- Personalausweis Statusabfrage
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
- Änderung der Hauptwohnung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Personalausweis Ausstellung
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Reisepass: Verlustanzeige
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- Express-Reisepass beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Personalausweis abholen
- Reisepass beantragen
Herr Dominik Kull
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03863 5454-325 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 035 |
Zuständig für :
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Reisepass beantragen
- Reisepass: Verlustanzeige
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
- Express-Reisepass beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Vorläufiger Personalausweis
- Nebenwohnung abmelden
- Kinderreisepass beantragen
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Ausweispflicht
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Personalausweis Statusabfrage
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Änderung der Hauptwohnung
- Personalausweis abholen
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- einfache Melderegisterauskunft
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Wohnung - Anmelden einer Nebenwohnung
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Führungszeugnis Erteilung
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Kindereinträge im Reisepass der Eltern
- Personalausweis Ausstellung
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
Frau Regina Schultz
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-328 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 037 |
Zuständig für :
- Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Reisepass: Verlustanzeige
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Vorläufiger Reisepass
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Änderung der Hauptwohnung
- Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
- Personalausweis abholen
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Wohnung - Anmelden einer Nebenwohnung
- Kinderreisepass beantragen
- Kindereinträge im Reisepass der Eltern
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
- Express-Reisepass beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Reisepass beantragen
- Ausweispflicht
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Führungszeugnis Erteilung
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweis Statusabfrage
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- einfache Melderegisterauskunft
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Personalausweis Ausstellung
Frau Martina Skalei
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-324 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 041 |
Zuständig für :
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Vorläufiger Personalausweis
- Personalausweis Statusabfrage
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- Wohnung - Anmelden einer Nebenwohnung
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweis abholen
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
- Express-Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen
- Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Vorläufiger Reisepass
- Änderung der Hauptwohnung
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Personalausweis Ausstellung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Ausweispflicht
- Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Führungszeugnis Erteilung
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Kindereinträge im Reisepass der Eltern
- Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- einfache Melderegisterauskunft
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Reisepass: Verlustanzeige
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Kinderreisepass beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
Frau Anke Weiß
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-335 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 042 |
Zuständig für :
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Änderung der Hauptwohnung
- Reisepass beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Kindereinträge im Reisepass der Eltern
- Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Führungszeugnis Erteilung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis Statusabfrage
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Vorläufiger Personalausweis
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Personalausweis - Änderung wegen Adressänderung
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Reisepass: Verlustanzeige
- Personalausweis Ausstellung
- Personalausweis abholen
- Ausweispflicht
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Kinderreisepass beantragen
- einfache Melderegisterauskunft
- Express-Reisepass beantragen
- Reisepass - Herstellungsdauer verkürzen (Expresspass)
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Wohnung - Anmelden einer Nebenwohnung
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Vorläufiger Reisepass
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
Öffnungszeiten
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Am 1. Sonnabend des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr geöffnet.
BEACHTEN Sie bitte die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.