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Jagdschein Änderungen anzeigen

Volltext

Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagscheins sein. Die Erteilung eines Jagdscheins erfolgt bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde (Wohnsitz) auf Antrag. 

Während der Laufzeit des Jagdscheins notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen Unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht oder entgeltliche Jagderlaubnisscheine. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche, Kundige Person etc.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Für die Eintragung "Kundige Person" in den Jagdschein benötigen Sie:

  • Teilnahmebestätigung/Bescheinigung zur Kundigen Person
  • Jagdschein

Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine amtlichen Gebühren an.

Verfahrensablauf

Der Jagdscheininhaber kann die Änderungen eines Jagdscheines bei der örtlich zuständigen Unteren Jagdbehörde vornehmen lassen. 

Bearbeitungsdauer

max. eine Woche

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

18.01.2021

Zuständige Stelle

Der Antrag auf Änderung eines Jagdscheins erfolgt bei der für den Wohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.