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Jagderlaubnis beantragen
Volltext
Jagdausübungsberechtigte können Jagdgästen eine Jagderlaubnis erteilen. Ein Jagdgast ist nicht Jagdausübungsberechtigter im Sinne der jagdgesetzlichen Bestimmungen.
Eine entgeltpflichtige Jagderlaubnis muss bei der Unteren Jagdbehörde des örtlich zuständigen Landkreises bzw. kreisfreien Stadt (Wohnort) angezeigt werden.
Die Jagdbehörde kann die Zulassung von Jagdgästen aus Gründen der Jagdpflege beschränken oder untersagen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Jagderlaubnisschein
- Jagdschein
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine amtlichen Gebühren an.
Verfahrensablauf
Anzeige bei der Unteren Jagdbehörde und Eintragung in Jagdschein bei im Zuständigkeitsbereich wohnenden Jagderlaubnisinhabern
Fristen
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
14.01.2021
Zuständige Stelle
Die Anzeige der entgeltlichen Jagderlaubnis erfolgt bei den Unteren Jagdbehörden der örtlich zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte.
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3020
(Herr Wornien (FGL))
Ansprechpartner
Frau Elfi Kaben
Tel.: | 03871 722-3027 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 250 (PCH) |
Zuständig für :
- Wiedererteilung des Jagdscheins beantragen
- Jagderlaubnis beantragen
- Dokumentierung von Jagdabschüssen
- Jagdschein für Jugendliche beantragen
- Jagdschein beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Zulassung zur Jägerprüfung beantragen
- Feststellung des Wild- und Jagdschadens beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen
- Jagdschein Änderungen anzeigen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Jagdschein für Falkner beantragen
Frau Brigitte Bliemeister
Tel.: | 03871 722-3026 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 252 (PCH) |
Zuständig für :
- Feststellung des Wild- und Jagdschadens beantragen
- Jagdschein für Jugendliche beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Jagdschein Änderungen anzeigen
- Wiedererteilung des Jagdscheins beantragen
- Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen
- Zulassung zur Jägerprüfung beantragen
- Jagderlaubnis beantragen
- Dokumentierung von Jagdabschüssen
- Jagdschein für Falkner beantragen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Jagdschein beantragen
Herr Axel Paul
Position: SB Untere Jagdbehörde
Tel.: | 03871 722-3028 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 251 (PCH) |
Zuständig für :
- Dokumentierung von Jagdabschüssen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Jagdschein beantragen
- Jagdschein Änderungen anzeigen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen
- Zulassung zur Jägerprüfung beantragen
- Wiedererteilung des Jagdscheins beantragen
- Feststellung des Wild- und Jagdschadens beantragen
- Jagdschein für Jugendliche beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Jagderlaubnis beantragen
- Jagdschein für Falkner beantragen
Frau Bärbel Braun
Tel.: | 03871 722-3030 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 252 (PCH) |
Zuständig für :
- Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen
- Wiedererteilung des Jagdscheins beantragen
- Jagdschein Änderungen anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Jagdschein für Jugendliche beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Zulassung zur Jägerprüfung beantragen
- Dokumentierung von Jagdabschüssen
- Feststellung des Wild- und Jagdschadens beantragen
- Jagderlaubnis beantragen
- Jagdschein für Falkner beantragen
- Jagdschein beantragen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr