Adresse
Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
Volltext
Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Voraussetzungen
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis muss erteilt worden sein.
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungserlaubnis oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Betriebsstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
Fristen
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Einstellung des Betriebs erfolgen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
24.11.2022
Zuständige Stelle
die für den Ort der Betriebsstätte zuständige Waffenbehörde
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3020
(Herr Wornien (FGL))
Ansprechpartner
Frau Andrea Boldt
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3025 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte - Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Verlängerung der Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) beantragen
- Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem PTB-Zulassungszeichen im Kreis - Erteilung
- Erteilung einer Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
- Schießerlaubnis beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
Herr Reiner Möller
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3015 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 250 (PCH) |
Zuständig für :
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte - Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Erteilung einer Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Verlängerung der Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) beantragen
- Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem PTB-Zulassungszeichen im Kreis - Erteilung
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Schießerlaubnis beantragen
Frau Juliane Klüß
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3024 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Verlängerung der Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
- Ortsveränderliche Schießstätte - Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Waffenbesitzkarte Erteilung für Sportschützen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem PTB-Zulassungszeichen im Kreis - Erteilung
- Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Erteilung einer Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr