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Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
Volltext
Wenn Sie eine ortsveränderliche Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.
Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.
Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend.
Die Schießstätte ist vor ihrer ersten Inbetriebnahme hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen durch die zuständige Behörde zu überprüfen. Hierzu kann auch auf Kosten der betreibenden Person ein Gutachten eines anerkannten Schießstandsachverständigen eingeholt werden.
Handlungsgrundlage(n)
- § 27 Absatz 1 Waffengesetz (WaffG)
- § 27a Waffengesetz (WaffG)
- § 1 Abs. 2 Nr. 2 Verordnung über die Haftpflichtversicherung für Schausteller (Schaustellerhaftpflichtverordnung - SchauHV)
- Waffenrechtsausführungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WaffRAusfLVO M-V)
- Nummer 9.1.55 der Kostenverordnung Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern (IMKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Aufenthaltstitel (optional)
- Sachkundenachweis
- Planungsgutachten eines nach § 27a Waffengesetz (WaffG) anerkannten Schießstandsachverständigen
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflicht- und Unfallversicherung nach § 27 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG)
- Betriebserlaubnis
- Zulassung für den Straßenverkehr (optional)
Voraussetzungen
Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller
- die erforderliche Zuverlässigkeit und
- persönliche Eignung besitzt und
- eine Versicherung gegen Haftpflicht und gegen Unfall bezogen auf den Betrieb der Schießstätte nachweist.
Es muss außerdem eine Genehmigung und Abnahme für Fliegende Bauten vorliegen.
Fristen
Die Erlaubnis muss vor der Aufnahme der Nutzung beantragt werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
30.09.2024
Zuständige Stelle
Waffenbehörde
Kosten
Verwaltungsgebühr (Die Gebühr berücksichtigt nicht die Kosten für die Überprüfung nach § 27a Absatz 1 des Waffengesetzes.) : EUR 50,00 bis 300,00
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3020
(Herr Wornien (FGL))
Ansprechpartner
Frau Andrea Boldt
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3025 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung für den nichtgewerblichen Bereich beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die nicht gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (private Kleinfeuerwerke) außerhalb des Jahreswechsels anzeigen
- Schießerlaubnis beantragen
- Waffenherstellung: Erlaubnis beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Waffenschein beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
Herr Reiner Möller
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3041 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 250 (PCH) |
Zuständig für :
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung für den nichtgewerblichen Bereich beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die nicht gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (private Kleinfeuerwerke) außerhalb des Jahreswechsels anzeigen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Schießerlaubnis beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffenherstellung: Erlaubnis beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
Frau Juliane Klüß
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3024 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Waffenherstellung: Erlaubnis beantragen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die nicht gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung für den nichtgewerblichen Bereich beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (private Kleinfeuerwerke) außerhalb des Jahreswechsels anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr