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Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
Volltext
Grundsätzlich benötigen Sie immer eine Erlaubnis, um Waffen und Munition zu sammeln.
Generell sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden oder bei denen feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann (zum Beispiel Armbrüste, Pfeilabschussgeräte).
Unterschieden wird zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Schusswaffen. Um erlaubnisfreie Schusswaffen führen zu dürfen, benötigen Sie einen Kleinen Waffenschein. Eine ausführliche Liste der Waffen, für die Sie eine Erlaubnis zum Sammeln benötigen, finden Sie in Anlage 2 des Waffengesetzes.
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.
Um die Erlaubnis zu erhalten, erlaubnispflichtige Waffen und Munition zu sammeln, müssen Sie
- mindestens 25 Jahre alt sowie
- Ihr Bedürfnis,
- Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit,
- Ihre persönliche Eignung,
- Ihre Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition sowie
- die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition nachweisen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 17 Waffengesetz (WaffG)
- § 4 Waffengesetz (WaffG)
- § 36 Waffengesetz (WaffG)
- § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Nachweis des kulturhistorischen Wertes der Sammlung
- Sachkundenachweis
- Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
- gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über Ihre geistige Eignung (sofern unter 25 Jahre alt)
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, können Sie von der zuständigen Waffenbehörde aufgefordert werden, ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten/Zeugnis über Ihre geistige Eignung vorzulegen. Das Gutachten/Zeugnis müssen Sie selbst bezahlen und im Original per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken. Eine Kopie oder E-Mail wird nicht anerkennt.
- Sie müssen nachweisen, dass Ihre Sammlung kulturhistorisch oder wissenschaftlich-technisch bedeutsam ist (Bedürfnis).
Den Nachweis können Sie beispielsweise über ein Gutachten erbringen.
- Sie müssen Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.
Als waffenrechtlich zuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn- Sie innerhalb der letzten 10 Jahre nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt worden sind und in den letzten 10 Jahren kein Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben.
- nicht angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind.
- Sie in den letzten 5 Jahren nicht mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren.
- Sie nicht wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben.
- Sie müssen Ihre persönliche Eignung nachweisen.
Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn- Sie geschäftsunfähig sind.
- Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind.
- Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden.
- angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition sowie im Umgang damit besitzen (Sachkunde).
Um die Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition zu bekommen, müssen Sie an einem entsprechenden Lehrgang teilnehmen. Der Lehrgang umfasst einen theoretischen und praktischen Teil. Am Ende des Lehrgangs legen Sie eine Prüfung vor einer autorisierten Prüfungskommission ab. Haben Sie die Prüfung bestanden, erhalten Sie einen Nachweis, für welche Waffen und Munition Sie die Sachkunde erworben haben. Wenn Ihre Sammlung keine schussfähigen Waffen enthält, müssen Sie gegebenenfalls keine Schussfertigkeiten haben. Diese Entscheidung trifft die zuständige Behörde.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie Waffen und Munition sicher aufbewahren können.
Das bedeutet generell, dass nur Sie als Berechtigter Zugriff auf Waffen und Munition haben, indem Sie beispielsweise den Schlüssel ständig bei sich tragen. Bewahren Sie Ihre Waffen und Munition nicht sicher auf, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße verhängt werden kann. Zudem kann dadurch Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Zweifel gezogen werden und Ihnen die Waffenbesitzkarte entzogen werden.
Bei der Antragstellung müssen Sie sowohl Angaben zum Aufbewahrungsort machen als auch zum Behältnis, in dem Sie Waffen und Munition aufbewahren wollen. Grundsätzlich können Sie sich an folgenden Vorgaben orientieren:
- Erlaubnispflichtige Munition müssen Sie in einem Stahlblechschrank/behälter mit Schwenkriegelschloss aufbewahren.
- Um erlaubnispflichtige Langwaffen und Kurzwaffen sowie erlaubnispflichtige Munition aufzubewahren, benötigen Sie einen Waffenschrank. Welchen Waffenschrank Sie benötigen, richtet sich nach Anzahl und Art der Waffen und/oder Munition, die Sie erwerben und besitzen wollen.
- In einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 mit bis zu 200 Kilogramm Gewicht dürfen Sie eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen, bis zu 5 Kurzwaffen sowie Munition aufbewahren.
- In einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 mit über 200 Kilogramm Gewicht dürfen Sie eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen, bis zu 10 Kurzwaffen sowie Munition aufbewahren.
- In einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1 dürfen Sie eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und Kurzwaffen sowie Munition aufbewahren.
- Für den Ort, an dem Sie den Waffenschrank aufstellen dürfen, gelten grundsätzlich folgende Regelungen:
- Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus, ist es nicht erlaubt, den Waffenschrank im Keller aufzustellen, wenn jeder Bewohner nur einen so genannten Kellerverschlag hat, der nur mit einer Tür mit einem Vorhängeschloss gesichert ist.
- Sie dürfen bis zu 3 Langwaffen auch in nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden, wie einer Jagdhütte oder einem Wochenendhaus aufbewahren. Hierfür benötigen Sie aber einen Waffenschrank mit dem Widerstandsgrad 1 aufbewahren.
- Leben Sie mit einem anderen Waffenbesitzer in einem gemeinsamen Haushalt dürfen Sie die Waffen in einem gemeinsamen Waffenschrank aufbewahren.
- Sie dürfen als Jäger Ihre Langwaffen vorübergehend auch von einem anderen Jäger in seinem Waffenschrank verwahren lassen. Diese Zeit sollte jedoch begrenzt sein, eine dauerhafte Aufbewahrung ist nicht erlaubt. Für die dauerhafte Aufbewahrung sollten Sie sich einen eigenen Waffenschrank anschaffen, zu dem nur Sie Zugang haben.
- Es ist auch erlaubt, Waffen und Munition bei einem Waffenhändler einzulagern. Hierfür müssen Sie einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde erteilt Ihnen die Erlaubnis, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Formulare
Online-Dienste vorhanden: nicht bekannt
Formulare vorhanden: nicht bekannt
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
14.03.2023
Zuständige Stelle
Waffenbehörden
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3020
(Herr Wornien (FGL))
Ansprechpartner
Frau Andrea Boldt
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3025 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Schießerlaubnis beantragen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Waffenschein beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Schießerlaubnis beantragen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die nicht gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen
- Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
- Schießen auf Schießstätten: Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zur Förderung des Leistungssports beantragen
- Schießen auf Schießstätten: Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zur Förderung des Leistungssports beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung für den nichtgewerblichen Bereich beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Schießerlaubnis beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen
- Ortsfeste Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Waffenherstellung: Erlaubnis beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (private Kleinfeuerwerke) außerhalb des Jahreswechsels anzeigen
- Ortsfeste Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Waffenherstellung: Erlaubnis beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
Herr Reiner Möller
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3041 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 250 (PCH) |
Zuständig für :
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Waffenherstellung: Erlaubnis beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Schießen auf Schießstätten: Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zur Förderung des Leistungssports beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Waffenschein beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Waffenherstellung: Erlaubnis beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung für den nichtgewerblichen Bereich beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (private Kleinfeuerwerke) außerhalb des Jahreswechsels anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die nicht gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Schießerlaubnis beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Ortsfeste Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Schießerlaubnis beantragen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
Frau Xenia Marusch
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3045 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 247 (PCH) |
Zuständig für :
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Schießerlaubnis beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Ortsfeste Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Schießen auf Schießstätten: Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zur Förderung des Leistungssports beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (private Kleinfeuerwerke) außerhalb des Jahreswechsels anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Waffenherstellung: Erlaubnis beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
- Waffenherstellung: Erlaubnis beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
Frau Juliane Klüß
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3024 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die nicht gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Schießerlaubnis beantragen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Waffenherstellung: Erlaubnis beantragen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Schießen auf Schießstätten: Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zur Förderung des Leistungssports beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Waffenherstellung: Erlaubnis beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung für den nichtgewerblichen Bereich beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Ortsfeste Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (private Kleinfeuerwerke) außerhalb des Jahreswechsels anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr