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Stellenausschreibung zur Ausbildung

Das Amt Crivitz bietet ab dem 01. September 2027 zwei Ausbildungsstellen als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) Fachrichtung Kommunalverwaltung an.

Sie suchen nach einer Ausbildung

  • in einem modernen Betrieb,
  • der durch flexible Arbeitszeiten zur Work-Life-Balance beiträgt,
  • die Gesundheit mit ergonomisch ausgestatten Azubi-Arbeitsplätzen begünstigt,
  • die effiziente Aufgabenerfüllung mit moderner Technik gewährleistet,
  • in kleinen Teams mit familiärem Klima,
  • die persönliche Entwicklung und Verantwortung fördert und
  • einen tariflich geregelten Urlaub von 30 Tagen anbietet?

Dann sind Sie im Amt Crivitz – dem Amt der Zukunft - genau richtig!

In der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten sitzen Sie nicht nur im Büro und wälzen Gesetzestexte, sondern sind aktiv mit Bürgerinnen und Bürgern im Kontakt, im Außendienst unterwegs und unterstützen die Mitarbeitenden des Amtes in eigener Verantwortung bei deren Aufgaben. Bei uns lernen Sie viele abwechslungsreiche Verwaltungstätigkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen (Ordnungsamt, Bauamt, zentrale Verwaltung etc.) mit hilfsbereiten Kolleginnen und Kollegen kennen.

Das sind unsere Einstellungsvoraussetzungen:

  • guter Realschulabschluss oder Abitur mit guten Noten in Deutsch und Mathematik
  • gutes Allgemeinwissen
  • Interesse an Verwaltungstätigkeit
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • sicheres Auftreten und gute Umgangsformen
  • PC-Kenntnisse
  • Kenntnisse im 10-Finger-Tastaturschreiben sind erwünscht

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt am Regionalen beruflichen Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin - Wirtschaft und Verwaltung - in Schwerin. Überzeugen Sie sich hier von den Vorzügen einer Ausbildung im Öffentlichen Dienst bei uns.

Ihrer aussagekräftigen Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise sowie Zeugnisse) als PDF-Datei sehen wir bis zum 31.10.2026 per E-Mail gespannt entgegen.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.

I. Brincker
Amtsvorsteherin

Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten für den Zweck des Bewerbungsverfahrens ein. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Sie werden gebeten, bereits im Bewerbungsschreiben auf die Behinderung hinzuweisen und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. der Anerkennung der Gleichstellung beizufügen. Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. Eingesandte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, daher bitten wir um Zusendung von Kopien. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.

Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.

Hinweise zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren finden Sie HIER.