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Bekanntmachung zur Aufhebung der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen auf dem Gebiet des ehemaligen Amtes Ostufer Schweriner See

25.07.16
Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Durchführung der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen zwischen dem Amt Crivitz und der Landeshauptstadt Schwerin für das Gebiet der Gemeinden Cambs, Gneven, Langen Brütz, Leezen, Pinnow, Raben Steinfeld und Dobin am See wurde mit Ablauf des 31. Dezember 2015 aufgehoben. Die Genehmigung zur Aufhebung des Vertrages nach § 167 Abs. 5 i. V. m. § 165 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V wurde durch das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 05. Juli 2016 erteilt. René Witkowski Amtsleiter Finanzverwaltung Amt Crivitz

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