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Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung der Satzung nach § 34 BauGB für die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Banzkow (Abrundungssatzung)

15.01.18
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Banzkow hat auf ihrer Sitzung am 30.11.2017 die Aufstellung des Verfahrens zur Neuaufstellung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Festlegung und Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Banzkow (Abrundungssatzung) beschlossen. Die Satzung wurde am 09.04.1998, die 1. Änderung am19.08.1999 und die 2. Änderung mit Ablauf des 10.02.2004 rechtskräftig. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit ist nicht erforderlich. Ein Umweltbericht ist entbehrlich. Der Beschluss über die Neuaufstellung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Banzkow, den 12.01.2018 im Original gez. Berg Bürgermeisterin