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Schädlingsbekämpfung in der Ortslage Plate

26.06.20

Amt Crivitz, den 25.06.2020
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Bürgerinformation

Durch Anwohner des Ortes Plate wurde das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Amtes Crivitz auf einen Rattenbefall in der Ortslage aufmerksam gemacht. Zur Bekämpfung wurden im Bereich Pumpenhaus, Angelheim, Anlegestelle am Störkanal, an der Kita „Störspatzen“ sowie im Bereich Banzkower Straße Gegenmaßnahmen durch einen Kammerjäger getroffen.

Die Ratte ist in der Landesverordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen vom 26. Juni 1992 GS Meckl.- Vorp. Gl.Nr. B 2126-1-2, geändert durch die Verordnung vom 12. Mai 1993 (GVOBl. M-V S. 546) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 06. Juli 2011 (GS M-V GL. Nr. B 2126- 13- 4) als tierischer Schädling und potentieller Krankheitsüberträger definiert.

Alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte sind zur regelmäßigen Befallskontrolle sowie wirkungsvollen nachhaltigen Bekämpfung der Schädlinge verpflichtet bzw. haben eine fachgerechte Bekämpfung zu veranlassen.

Begünstigt wird die Ausbreitung der Rattenpopulation durch unsachgemäße Futterlagerung und das Vorhandensein von Unterschlupfmöglichkeiten. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, bitten wir alle Anwohner folgende Maßnahmen umgehend zu ergreifen:

  1. Achten Sie auf Unterschlupfmöglichkeiten für Ratten in Ihrem Umfeld (Grundstück, Garten, Garage, Holzmieten, etc.), mögliche Schlupflöcher besitzen einen Durchmesser von ca. 4- 5 cm!
  2. Achten Sie auf mögliche Schleif- oder Kotspuren von Ratten!
  3. Werfen Sie keine Lebensmittelreste in offen stehende Abfallbehälter, auf den Kompost oder in die Kanalisation!
  4. Benutzen Sie zum Sammeln der wieder verwertbaren Abfälle nur die dafür vorgesehenen Behälter und verschließen Sie diese nach dem Einwurf!
  5. Bei Tierhaltung ist das Futter in fest verschlossenen Behältern zu lagern, Tierfutter nicht in großen Mengen in die Futtertröge füllen! Füttern Sie keine frei lebenden Tiere an öffentlichen Plätzen!
  6. Ein festgestellter Rattenbefall ist umgehend dem FD Gesundheit des Landkreises Ludwigslust-Parchim anzuzeigen!
  7. Es sind wirkungsvolle Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten! Sachkundige Bekämpfungsmaßnahmen werden von Schädlingsbekämpfungsbetrieben ausgeführt!

Für Hinweise und Rückfragen melden Sie sich bitte im FD Gesundheit des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Dienstort Parchim unter der Tel. Nr. 03871 / 722 5336