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Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Wohngeld im Bürgeramt

Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Wohngeld im Bürgeramt

Wir sind das moderne Amt Crivitz, umgeben von der vielseitigen Natur Mecklenburgs zwischen dem Naturpark Sternberger Seenland, der Lewitz, dem Schweriner See und in der unmittelbaren Nähe der Landeshauptstadt Schwerin gelegen.

Wir bieten

  • unbefristete Vollzeitstelle (39 Wochenstunden)
  • spannende Aufgaben in einer familienfreundlichen Behörde
  • dank flexibler Arbeitszeit und Homeoffice können Sie Ihre eigene Work-Life-Balance gestalten
  • vielseitige Fort- und Weiterbildungsangebote für Ihren individuellen Wunsch nach beruflicher Entwicklung

Ihre Aufgaben

  • Beratung der Bürger*innen in wohnrechtlichen Angelegenheiten (Miet- und Lastenzuschuss) sowie zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
  • Bearbeitung von Anträgen auf Wohngeld und Entscheidung über die Leistungsgewährung
  • Erstellung von Rückforderungs- u. Aufhebungsbescheiden
  • Prüfung und Bearbeitung von Widersprüchen
  • Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Erteilung von Wohnberechtigungsbescheinigungen

Ihr Profil

  • Erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellter m/w/d oder Angestelltenlehrgang I
  • umfassende Kenntnisse im Wohngeldgesetz (WoGG), im Verwaltungsrecht sowie in den Sozialgesetzbüchern I, II, X und XII
  • Erfahrungen im öffnentlichen Dienst
  • zielgerichteter, effizienter und strukturierter Arbeitsstil sowie verbindlicher Kommunikationsstil
  • Führerschein Klasse B
  • Bereitschaft zur teilweisen Verlagerung der Arbeitszeit in die Abendstunden zur Absicherung von Sitzungsdiensten

 

Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit zu besetzen und die Eingruppierung erfolgt entsprechend der persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD.

Ihrer aussagekräftigen Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise sowie Zeugnisse) als PDF-Datei sehen wir bis zum 10.06.2026 per E-Mail mit dem Kennzeichen 2026/GKZ_20/07 gespannt entgegen. Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. 

 

Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten für den Zweck des Bewerbungsverfahrens ein. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Sie werden gebeten, bereits im Bewerbungsschreiben auf die Behinderung hinzuweisen und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. der Anerkennung der Gleichstellung beizufügen. Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden. Eingesandte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, daher bitten wir um Zusendung von Kopien. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.

Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.

Hinweise zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren finden Sie HIER.