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Unverändertes Verfahren zur Vergabe von Hortplätzen

23.04.26

Auch im kommenden Schuljahr 2026/2027 bleibt das Verfahren zur Vergabe von Hortplätzen im Landkreis vorerst unverändert. Eltern, deren Kinder nach den Sommerferien eingeschult werden, müssen wie gewohnt einen Antrag auf einen Betreuungsplatz im Hort bei der zuständigen Verwaltungsstelle einreichen, um einen Platz zu erhalten. (Siehe Tabelle unten).

Zusätzlich ist es erforderlich, beim Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Jugend einen Antrag auf Bedarfsprüfung zu stellen.

Diese Bedarfsprüfung ist Voraussetzung, um eine Berechtigung für die Hortbetreuung zu erhalten und sicherzustellen, dass Ihr Kind zum ersten Schultag verlässlich betreut werden kann. Nach Erhalt des Bedarfsbescheides erfolgt der nächste Schritt direkt im Amt: Mit Vorlage dieses Bescheides kann der Betreuungsvertrag für den Hortplatz abgeschlossen werden.

An diesem bewährten Verfahren der Antragstellung wird festgehalten, bis das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) geändert und die neue gesetzliche Regelung zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vollständig umgesetzt ist. Erst dann wird sich auch der Weg zur Hortplatzvergabe vereinfachen und an die neuen Bestimmungen anpassen.

Die Antragsformulare finden Sie wie gewohnt >hier<.

Einrichtung

Verwaltungsstelle

Hort Crivitz

Amt Crivitz

Hort Cambs

Amt Crivitz

Hort Leezen

Amt Crivitz

Hort Plate

Amt Crivitz

Hort Banzkow

DRK Parchim

Hort Sukow

Diakonie Westmecklenburg-Schwerin