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Information über die Bekanntmachung der Gemeinde Plate über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 23 A „Energiepark Plate West – nördlicher Teil“

27.03.23
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Übersichtskarte mit Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 23 A Plate

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Plate hat in ihrer Sitzung am 13.03.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23 A „Energiepark Plate West – nördlicher Teil“ gefasst.

Geltungsbereich:

Gemarkung Plate, Flur 1, Flurstücke diverse

Der Geltungsbereich befindet sich westlich der Ortschaft Plate, im Bereich landwirtschaftlich genutzter Flächen, westlich und östlich der BAB 14. Der Plangeltungsbereich wird durch die Bundesautobahn BAB 14 durchquert. Der Geltungsbereich grenzt nördlich an Forstflächen in der Gemarkung Krebsförden. Im Süden befinden sich landwirtschaftliche Flächen der Gemarkung Plate. Im Osten und Nordosten in Richtung der Ortslage Plate grenzt der Plangeltungsbereich an die Kreisstraße 112 an.

Planungsziel:

Die Gemeinde Plate erweitert das in der 3. Beteiligung zum RREP-WM geplante Windeignungsgebiet Plate-West um weitere Flächen, die zur Erzeugung von regenerativen Energie, insbesondere aus Solarenergie, überplant werden.
Ziel ist die Umwandlung, die Verstetigung und die Speicherung der erzeugten elektrischen Energie.
Weiterhin wird die verkehrliche Erschließung des Plangebietes aus östlicher Richtung, mit einem Anschluss an die Kreisstraße 112, nördlich der Ortschafts Plate berücksichtigt, welche in westlicher Richtung an die Autobahnanbindung und an die verkehrliche Erschließung des Bebauungsplans Nr. 23 „ Energiepark Plate West“ anschließt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Plate, 15.03.2023

Im Original gez.
R. Radscheidt
Der Bürgermeister

Diese Bekanntmachung ist im Crivitzer Amtsbote 03/2023 veröffentlicht.