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Hinweise für öffentliche Veranstaltungen oder Sportveranstaltungen

07.06.21

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass öffentliche Veranstaltungen durch die örtliche Ordnungsbehörde zu genehmigen sind.

Zudem obliegen diese der Prüfung gem. Corona LVO. Daher sollten Sie schon während der Planung die aktuellen Corona-Auflagen für Veranstaltungen prüfen.
Hier stehen Ihnen die Mitarbeiter gerne beratend zur Seite.

Für Ihre Planung weisen wir bereits an dieser Stelle darauf hin, dass nach derzeitigem Stand der LVO Tanzveranstaltungen, sowie der Ausschank und der Konsum von Alkohol untersagt sind.