Adresse
Zweitwohnungssteuer
Allgemeine Informationen
Die Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie eine Zweitwohnungssteuer erheben wollen. Eine gesetzliche Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die in der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete. Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen. Die Einzelheiten sind der Zweitwohnungssteuersatzung der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde zu entnehmen.
Ausnahmen:
Zweitwohnungen, die eine Eigennutzungsmöglichkeit ausschließen und als Kapitalanlage vorgehalten werden, unterliegen nicht der Zweitwohnungssteuer.
Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine vorwiegend benutzte weitere Wohnung unterhalten.
Rechtsgrundlagen
§ 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) und die jeweilige Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt bzw. Gemeinde
Kosten
Die Höhe der Zweitwohnungssteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Zweitwohnungssteuersatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich.
Verfahrensablauf
Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe ist der Stadt bzw. der Gemeinde/dem Amt anzuzeigen. Der Inhaber der Zweitwohnung ist verpflichtet, der Stadt bzw. der Gemeinde/dem Amt alle erforderlichen Angaben zur Ermittlung des Mietaufwandes zu machen. Näheres regelt die jeweilige Zweitwohnungssteuersatzung, die für die Anzeige auch eine bestimmte Frist (häufig beträgt diese eine Woche) bestimmt.
Fristen
siehe Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
09.03.2015Amt Crivitz
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
Fax:
03863 5454-103
Öffnungszeiten
BEACHTEN Sie bitte die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.
20 Amt für Finanzen
Adresse
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Frau Andrea Banner (Abt. Haushalt)
Sachbearbeiterin
Zuständig für die Haushaltsplanungen der Gemeinden Zapel, Gneven und Langen Brütz und der Stadt Crivitz.
Tel.: | 03863 5454-209 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 212 |
Herr Klaus-Günther Clausen (Abt. Steuern)
Sachbearbeiter
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Demen, Tramm, Banzkow, Bülow und Gneven.
Tel.: | 03863 5454-201 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 207 |
Frau Anja Engelin (Abt. Haushalt)
Sachbearbeiterin
Zuständig für die Haushaltsplanungen der Gemeinden Banzkow, Raben Steinfeld und Plate.
Tel.: | 03863 5454-210 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 215 |
Frau Sandra Müller (Abt. Haushalt)
Sachbearbeiterin
Zuständig für die Haushaltsplanungen der Gemeinden Friedrichsruhe, Barnin, Sukow und des Schulverbandes Sukow.
Tel.: | 03863 5454-208 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 212 |
Frau Ines Schlottmann (Abt. Steuern)
Sachbearbeiterin
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Leezen und Pinnow.
Tel.: | 03863 5454-203 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 206.2 |
Frau Lisa-Marie Söllner (Abt. Steuern)
Sachbearbeiterin
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Barnin, Langen Brütz, Raben Steinfeld, Dobin am See und Cambs.
Tel.: | 03863 5454-204 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 206.2 |
Frau Josepha Thiem (Abt. Haushalt)
Sachbearbeiterin
Zuständig für die Haushaltsplanungen der Gemeinden Tramm, Pinnow und Bülow und des Amtes Crivitz.
Tel.: | 03863 5454-207 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 214 |
Frau Katrin Willig (Abt. Steuern)
Sachbearbeiterin
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Friedrichsruhe, Zapel, Plate und Sukow.
Tel.: | 03863 5454-202 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 206.2 |
Herr Rene Witkowski
Fachbereichsleiter
Tel.: | 03863 5454-200 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 211 |
Öffnungszeiten
BEACHTEN Sie bitte die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.
20.00 Steuern, Abgaben, Haushalt
Adresse
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Frau Andrea Banner (Abt. Haushalt)
Sachbearbeiterin
Zuständig für die Haushaltsplanungen der Gemeinden Zapel, Gneven und Langen Brütz und der Stadt Crivitz.
Tel.: | 03863 5454-209 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 212 |
Herr Klaus-Günther Clausen (Abt. Steuern)
Sachbearbeiter
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Demen, Tramm, Banzkow, Bülow und Gneven.
Tel.: | 03863 5454-201 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 207 |
Frau Anja Engelin (Abt. Haushalt)
Sachbearbeiterin
Zuständig für die Haushaltsplanungen der Gemeinden Banzkow, Raben Steinfeld und Plate.
Tel.: | 03863 5454-210 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 215 |
Frau Sandra Müller (Abt. Haushalt)
Sachbearbeiterin
Zuständig für die Haushaltsplanungen der Gemeinden Friedrichsruhe, Barnin, Sukow und des Schulverbandes Sukow.
Tel.: | 03863 5454-208 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 212 |
Frau Ines Schlottmann (Abt. Steuern)
Sachbearbeiterin
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Leezen und Pinnow.
Tel.: | 03863 5454-203 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 206.2 |
Herr Felix Schumann (Abt. Haushalt)
Sachbearbeiter
Örtliche Zuständigkeit: Gemeinden Leezen, Dobin am See, Demen, Cambs
Tel.: | 03863 5454-206 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 214 |
Frau Lisa-Marie Söllner (Abt. Steuern)
Sachbearbeiterin
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Barnin, Langen Brütz, Raben Steinfeld, Dobin am See und Cambs.
Tel.: | 03863 5454-204 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 206.2 |
Frau Josepha Thiem (Abt. Haushalt)
Sachbearbeiterin
Zuständig für die Haushaltsplanungen der Gemeinden Tramm, Pinnow und Bülow und des Amtes Crivitz.
Tel.: | 03863 5454-207 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 214 |
Frau Katrin Willig (Abt. Steuern)
Sachbearbeiterin
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Friedrichsruhe, Zapel, Plate und Sukow.
Tel.: | 03863 5454-202 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 206.2 |
Öffnungszeiten
BEACHTEN Sie bitte die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.