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Zuwendungen zur Förderung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk (Meisterprämie) beantragen
Volltext
Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen, auch als Gesellschafter oder Gesellschafterin von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die erstmalig ein bestehendes Unternehmen übernehmen und damit erstmalig eine Existenz durch Betriebsübernahme in gründen. Der Hauptwohn- und Betriebssitz muss in Mecklenburg-Vorpommern sein. Zusätzlich muss ein Nachweis zur Meisterprüfung als Handwerks- oder Industriemeister, gleichwertiger Hoch- bzw. Fachschulabschluss, Ausnahmebewilligung bis Abschluss der Meisterprüfung erbracht werden und nach Betriebsübernahme die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen.
Was wird gefördert?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert den Lebensunterhalt von Handwerks- und Industriemeister im Zuge der erstmaligen Gründung einer Existenz in Form einer Betriebsbsübernahme.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Rahmen der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung beträgt einmalig EUR 7.500,00 und dient als Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Erfolgt die Betriebsübernahme gemeinsam durch mehrere Meister oder Meisterinnen, so wird für diese Betriebsübernahme insgesamt nur eine Meisterprämie gewährt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- Nachweis über die abgeschlossene Meisterprüfung, den nach der Handwerksordnung gleichwertigen Hoch- oder Fachschulabschluss oder die Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer zu vorübergehenden Ausübung der Tätigkeit bis zum Abschluss der Meisterprüfung
- beidseitige Kopie des gültigen Personalausweises
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
Der Zuwendungsempfänger muss
- seinen Hauptwohnsitz und seinen Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und
- über eine abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk, über eine abgelegte Industriemeisterprüfung oder über einen gleichwertigen Hoch- oder Fachschulabschluss verfügen oder die Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer zur vorübergehenden Ausübung der Tätigkeit bis zum Abschluss der Meisterprüfung vorlegen.
Sachliche Voraussetzungen
- Der Zuwendungsempfänger übernimmt erstmalig ein bestehendes Unternehmen und gründet damit erstmalig eine Existenz.
- Bei der Existenzgründung in der Form der Betriebsübernahme handelt es sich um den Aufbau einer Vollexistenz.
- Im Zuge der Betriebsübernahme muss die überwiegende Zahl der bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze des zu übernehmenden Betriebes im bisherigen Beschäftigungsumfang erhalten und damit gesichert werden (Sonderregelungen bei bis zu zwei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten). Ein Beschäftigungsverhältnis mit der Person, die den Betrieb übergibt (Altinhaber), wird hierbei nicht berücksichtigt.
- Der zu schaffende Arbeitsplatz muss mindestens tarifgleich vergütet werden.
- Der Geschäftsgegenstand des zu übernehmenden Betriebes muss dem Inhalt der Meisterausbildung des Unternehmensnachfolgers oder der Unternehmensnachfolgerin entsprechen.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine.
Verfahrensablauf
Antrag
Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Die formgebundenen Anträge sind beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einzureichen.
Bewilligung
Bewilligungsbehörde ist ebenfalls das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Auszahlung
Die Auszahlung der Meisterprämie erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und nach Vorlage folgender Unterlagen, die spätestens sechs Monate nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides vorzulegen sind:
- die Gewerbeanmeldung für den übernommenen Betrieb und die gegebenenfalls für den Betrieb erforderlichen Genehmigungen (Nachweis der Betriebsübernahme),
- der Nachweis der Besetzung des zusätzlich zum Arbeitsplatz des Unternehmensnachfolgers oder der Unternehmensnachfolgerin geschaffenen Arbeitsplatzes oder der gesicherten Arbeitsplätze,
- die "De-minimis"-Erklärung.
Fristen
Die Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind vor der Betriebsübernahme schriftlich unter Verwendung des Vordrucks "Antragsformular" zu stellen.
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Betriebsübernahme ist grundsätzlich der Beginn der gewerblichen Tätigkeit (gemäß Gewerbeanmeldung) in dem übernommenen Betrieb.
Mit dem Vorhaben darf auf eigenes Risiko erst begonnen werden, wenn das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Ihren Antragseingang schriftlich bestätigt hat.
Formulare
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
09.03.2023
Zuständige Stelle
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Bemerkungen
Die Richtlinie tritt am 31.12.2023 außer Kraft. Eine Verlängerung wird angestrebt.