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Zuschuss zur Förderung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

  • Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Warenbörsen, Hausmessen
  • Verkaufsförderaktionen in Form von mit einem Partner des Lebensmittel-Einzelhandels abgestimmten „Mecklenburg-Vorpommern-Wochen“
  • Informationsseminare
  • Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung und Begleitung von Anträgen auf Anerkennung von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen
  • Akquise, Vorbereitung und Präsentation eines Gemeinschaftsstandes M-V auf Fachmessen
  • Akquise, Vorbereitung und Präsentation einer Delegationsreise der Land- und Ernährungswirtschaft

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen sowie Fischereiunternehmen der Ernährungswirtschaft
  • Erzeugergemeinschaften, Erzeugerzusammenschlüsse, Vereinigungen, Vereine und Verbände
  • kleine und mittlere Unternehmen der Ernährungswirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in M-V

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Bei Teilnahme eines kleinen Unternehmens oder eines Kleinstunternehmens an einer Messe, Ausstellung, Hausmesse oder Warenbörse kann der Zuschuss 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Bei mittleren Unternehmen beträgt der Fördersatz für diese Maßnahmen 50 %.

Der Zuschuss wird darüber hinaus höchstens mit 6.000 EUR je Maßnahme und höchstens insgesamt drei Messen und Ausstellungen sowie insgesamt drei Hausmessen und Warenbörsen im Jahr gewährt.

Seminare und Verkaufsförderaktionen werden mit einem Fördersatz von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Bei allen weiteren oben genannten Maßnahmen liegt der Fördersatz bei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für alle Vorhaben liegt die Bagatellgrenze bei 1.000 EUR.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind die im Antragsformular aufgeführten Unterlagen (soweit zutreffend) beizufügen:

  • Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • Unterschriftsprobenblatt/Projektvollmacht  
  • Erklärung zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen (KMU-Erklärung)  
  • Organigramm der Unternehmensgruppe
  • Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, Gewerbeanmeldung (nicht älter als 6 Monate)
  • Gesellschaftervertrag, ggf. Satzung (nicht älter als 6 Monate)
    (für GbR, e. V., sofern keine Eintragung im amtlichen Register vorliegt)
  • aussagefähige Projektbeschreibung
  • aktuelle „De-minimis“-Erklärung des Antragstellers

Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.

Voraussetzungen

Die Maßnahme muss erkennen lassen, dass sie zur Verbesserung des Absatzes von land-, fisch- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen aus Mecklenburg-Vorpommern beiträgt und neue Absatzwege für die Land- und Ernährungswirtschaft eröffnet.

Allen Maßnahmen, bis auf die Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Warenbörsen oder Hausmessen muss jeweils ein konkretes Projekt zu Grunde liegen, das gemeinsam durchgeführt wird.

Die Gewährung einer Zuwendung ist nicht möglich, wenn das Projekt bereits gefördert worden ist oder eine Förderung nach anderen Bestimmungen erfolgt (Ausschluss der Doppelförderung).

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Antragsverfahren

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Vorhabens formgebunden, d. h. vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungsverträge beim:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin

einzureichen. Das Antragsformular ist bei der Bewilligungsbehörde erhältlich.

Dem Antrag sind die im Antragsformular aufgeführten Unterlagen beizufügen. Die Bewilligungsbehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, soweit dies für die Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung erforderlich ist.

Nach schriftlicher Bestätigung des Antragseingangs kann mit dem Vorhaben begonnen werden.

Bewilligungsverfahren

Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Anforderungs- und Auszahlungsverfahren

Die Auszahlung erfolgt auf der Grundlage einer formgebundenen, durch den Zuwendungsempfänger bei der Bewilligungsbehörde einzureichende Mittelanforderung.

Verwendungsnachweisverfahren
Der Verwendungsnachweis formgebunden mit der Mittelanforderung zu erbringen. Neben dem Sachbericht ist der zahlenmäßige Nachweis der Einnahmen und Ausgaben (Aufstellung der bezahlten Rechnungen) einschließlich der dazugehörigen Originalbelege und Zahlungsnachweise vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

individuell

Fristen

Schriftliche Anträge sind formgebunden bis spätestens vier Wochen vor Maßnahmenbeginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungsverträge im Landesförderinstitut einzureichen.

Formulare

Das Antragsformular ist bei der Bewilligungsbehörde erhältlich oder steht unter www.lfi-mv.de/foerderungen/absatzfoerderung/ zum Download zur Verfügung.
Dem Antrag sind die im Antragsformular aufgeführten Unterlagen formgebunden und in Schriftform beizufügen.

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

10.02.2023

Zuständige Stelle

Bewilligungsbehörde:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern


Fachressort/ Fachreferat:
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V (LM), Referat 320

Ansprechpunkt

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern - GRW Investitionsförderung II
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Telefon: +49 385 6363-0
Telefax: +49 385 6363-1212

Herr Laudan +49 385 6363-1270
Frau Naumann +49 385 6363-1271
Herr Bahnr +49 385 6363-1272