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Förderung: Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes sowie des Wildschutzes (zum Beispiel die Biotopgestaltung und -pflege zur Erhaltung und Wiederherstellung der einheimischen Artenvielfalt)
  • Maßnahmen zur Erforschung der Lebens- und Umweltbedingungen von Wildarten und die Erarbeitung von Konzepten
  • Maßnahmen zur Erforschung von Möglichkeiten zur Verhütung und Verminderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
  • Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Jäger
  • die Errichtung und der Betrieb von Muster- und Lehrrevieren sowie sonstige Maßnahmen und Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung der Jäger, der Jagdvorsteher sowie der für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden
  • jagdliche Öffentlichkeitsarbeit für das Jagdwesen unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • sonstige Maßnahmen zur Förderung des Jagdwesens (wie beispielsweise Projekte zur Erforschung und Fortentwicklung der Jagd, des Jagdhundewesens, der Falknerei und des jagdlichen Brauchtums
  • die zweckbestimmte Weiterleitung durch den Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Wer wird gefördert?

  • Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
  • Natürliche Personen müssen in Mecklenburg-Vorpommern jagdabgabepflichtig sein und dort ihren Hauptwohnsitz haben sowie Inhaber eines gültigen Jagd- oder Falknerjagdscheins sein.
  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts müssen ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und jagdliche Aufgaben wahrnehmen oder dem Jagdwesen dienen.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung oder ausnahmsweise in Einzelfällen als Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

​​​​​​Mit dem Antrag sind die auf dem Vordruck bezeichneten Unterlagen vorzulegen. Insbesondere sind dies:

  • eine Projektbeschreibung,
  • ein Ausgaben- und Finanzierungsplan mit einer Übersicht über alle zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen,
  • Kostenvoranschläge,
  • Genehmigungen.

Voraussetzungen

  • Zuwendungen werden nur für Maßnahmen bewilligt, die vor Antragseingang noch nicht begonnen worden sind.
  • Es werden ausschließlich Zuwendungen für Maßnahmen gewährt, die in Mecklenburg-Vorpommern realisiert und wirksam werden.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Einzelantrag müssen mindestens 500,00 EUR (Bagatellgrenze) betragen. Abweichend hiervon beträgt die Bagatellgrenze bei Kleinprojekten 100,00 EUR.
  • Bei Sammelanträgen sind die zuwendungsfähigen (Gesamt)Ausgaben auf höchstens 50.000,00 EUR je Sammelantrag begrenzt.
  • Bei Maßnahmen, die Flächen in Anspruch nehmen, muss die antragstellende Person das Eigentum an der Fläche oder für die Dauer der Zweckbindung eine Einverständniserklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers vorlegen.
  • Die Gewährung von Zuwendungen für die Ausbildung zur Revierjägerin oder zum Revierjäger setzt voraus, dass die Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb erfolgt, der sich in Mecklenburg-Vorpommern befindet und als Ausbildungsstätte anerkannt ist.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

  • Der Antrag ist unter Verwendung des Vordrucks bei der Bewilligungsstelle zu stellen.
  • Der Antrag kann bis zum 1. Oktober des jeweiligen Jahres gestellt werden.
  • Mit dem Antrag sind die auf dem Vordruck bezeichneten Unterlagen vorzulegen.
    Insbesondere sind dies:
    • eine Projektbeschreibung,
    • ein Ausgaben- und Finanzierungsplan mit einer Übersicht über alle zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen,
    • Kostenvoranschläge und Genehmigungen.
  • Anträge für Kleinprojekte (Gesamtausgaben bis 50.000,00 EUR) sind an den Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Forsthof 1, 19374 Parchim, OT Damm zu richten.
  • Für Zuwendungen über 1.000,00 EUR ist vor der Bewilligung durch die Bewilligungsstelle die Zustimmung vom Landesjagdbeirat sowie von der Landesjägerschaft Mecklenburg-Vorpommern einzuholen.
  • Für den Verwendungsnachweis und die Auszahlung wird ein Formular bereitgestellt.
  • Der Verwendungsnachweis ist bis zu einer Zuwendungshöhe von höchstens 50.000,00 EUR als einfacher Verwendungsnachweis zugelassen und spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Je nach Vorhaben sehr unterschiedlich

Formulare

  • Formulare vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Onlineverfahren möglich: nein

Weiterführende Informationen

Begriff: Subventionserheblichkeit

Subventionserheblich im Sinne des § 264 Absatz 8 und 9 des Strafgesetzbuches sind alle Angaben, die nach dem Zuwendungszweck, bestehenden Rechtsvorschriften, dem § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften, den Bestimmungen dieser Verwaltungsvorschrift oder sonstigen Zuwendungsvoraussetzungen für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung von Bedeutung sind.

Rechtsbehelf

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der aus der Jagdabgabe zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

19.04.2024

Zuständige Stelle

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umweltschutz, Referat 210

Ansprechpunkt

Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Forsthof 1
19374 Parchim OT Damm

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Paulshöher Weg 1

19048 Schwerin

Fristen

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (Der Antrag kann bis zum 1. Oktober des jeweiligen Jahres gestellt werden.) :

Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis: Verwendungsnachweise der Fördermittel müssen eingereicht werden (Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.) : 0 Monat(e)