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Zuschuss für Aalbesatzmaßnahmen beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

  • die Planung, die Entwicklung und die Durchführung der Bestandserhaltungsmaßnahmen,
  • direkte Besatzmaßnahmen, sofern diese in einem Unionsrechtsakt als Erhaltungsmaßnahme vorgesehen sind.
  • Aalbesatz ist auf Grundlage des Aalmanagementplanes der Bundesrepublik Deutschland mit Glasaalen oder vorgestreckten Aalen mit einer Länge von bis zu 20 Zentimetern durchzuführen.

Wer wird gefördert?

  • Für Bestandserhaltungsmaßnahmen können natürliche oder juristische Personen Zuwendungsempfänger sein. Die Vorhaben werden in Zusammenarbeit mit der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA M-V) durchgeführt.
  • Zuwendungsempfänger bei kollektiven Vorhaben können juristische Personen (z. B. Verbände, Vereine oder Erzeugerorganisationen) sein. Der kollektive Antragsteller setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung setzt sich zusammen aus Mitteln der europäischen Gemeinschaft (Europäischer Meeres- und Fischereifonds EMFF) und Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommerns.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der nicht zurückgezahlt werden muss. 
Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben müssen mindestens EUR 500,00 betragen.

Fördersätze:

Bei Aalbesatzvorhaben kann ein Fördersatz (Anteil an den förderfähigen Ausgaben) von bis zu 49 Prozent gewährt werden.
Wenn die Vorhaben von kollektiven Antragstellern (Zusammenschlüssen von Fischern oder anderen kollektiven Begünstigten) durchgeführt werden, kann der Fördersatz auf 60 Prozent erhöht werden.
Bei kollektiven Besatzmaßnahmen kann sich der Fördersatz auf bis zu 80 Prozent erhöhen, wenn das Vorhaben innovative Aspekte (gegebenenfalls auf lokaler Ebene) aufweist.
Sofern zumindest ein Mitglied des Kollektivs vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann nur eine Nettoförderung erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular

Voraussetzungen

  • Der Zuwendungsempfänger muss eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nachweisen.
  • Die Liquidität des Zuwendungsempfängers und die Rentabilität des Vorhabens müssen nachhaltig gesichert erscheinen.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben müssen mindestens EUR 500,00 betragen. 
  • Ausgaben dürfen im Rahmen des Projektes erst veranlasst werden, nachdem ein Zuwendungsbescheid erteilt wurde; es sei denn, es wurde ein vorzeitiger Maßnahmebeginn genehmigt. Voraussetzung für eine entsprechende Genehmigung ist die Vorlage eines hinreichend begründeten Antrages.
  • Die Inanspruchnahme anderer Fördermittel für den gleichen Zweck ist nicht zulässig.
  • Aalbesatzmaßnahmen in Binnengewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern dürfen nur dann gefördert werden, wenn diese Bestandteil des Besatzprogramms der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA) sind. Der jeweilige Besatz ist der LFA rechtzeitig anzuzeigen.
  • Bei jedem Besatz mit dem europäischen Aal muss die Art Anguilla anguilla ausgebracht werden. Der Besatz darf ausschließlich mit Glasaalen oder vorgestreckten Aalen mit einer mittleren Stückmasse bis 10 Gramm erfolgen. Der Zuwendungsempfänger hat der LFA vor dem Besatz eine Stichprobe zu liefern.
  • Die LFA muss vor der Gewährung der Zuwendung der Bewilligungsbehörde bestätigen, dass die Maßnahme nach Art und Umfang Bestandteil der Managementplanung ist.
  • Öffentliche Auftraggeber haben bei der Vergabe von Aufträgen die vergaberechtlichen Regelungen zu beachten.
  • Für private Auftraggeber gilt, dass Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben sind.
  • Die zur Feststellung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nach wie vor insgesamt erforderliche Plausibilitätsprüfung seitens der Bewilligungsbehörde erfolgt im Antragsprüfungsverfahren, das heißt vor Bewilligung des Antrags bzw. vor Ausreichung eines Zuwendungsbescheids. Prinzipiell ist auch hier die Vorlage von drei Angeboten geeigneter Anbieter geeignet. Daneben können auch andere dokumentierte Informationen genutzt werden, die am Markt verfügbar sind, um die Plausibilität und Angemessenheit kalkulierter Ausgabenpositionen zu belegen. Kostenschätzungen können beispielsweise durch telefonische Abfragen, Markterkundungen im Internet, Auswertungen von Informationsmaterial potentieller Anbieter (Kataloge, Werbeprospekte) u. a. unterlegt sein.
  • Im späteren Auszahlungsverfahren für die Fördermittel, sind mit dem Zahlungsantrag, der eine vollständige Liste der getätigten Ausgaben enthalten muss, nur noch die Rechnungen und die zugehörigen Zahlungsnachweise (jeweils im Original) vorzulegen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Verfahrensablauf

Ein Förderantrag kann ganzjährig schriftlich bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Letzter Termin ist der 30.04.2023. Die Projekte sind bis zum 31.07.2023 abzuschließen.

Bearbeitungsdauer

90-Tagefrist nach Eingang des Auszahlungsantrages

Fristen

Letzter Termin für die Antragstellung ist der 30.04.2023.
Die Projekte sind bis zum 31.07.2023 abzuschließen.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Klage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern 

Fachlich freigegeben am

18.01.2023

Zuständige Stelle

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V

Ansprechpunkt

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V