Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Zusatzleistungen zur Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen
Volltext
Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn
- Sie ein Kind haben, was noch nicht 14 Jahre alt ist
- bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
Darüber hinaus müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen. Welche das sind, erfahren Sie bei der Antragstellung.
Voraussetzungen
- Sie haben einen Anspruch auf BAföG
und
- Ihr Kind ist noch nicht 14 Jahre alt
oder
- bei Ihnen liegt ein Härtefall vor
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Fristen
Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
09.11.2021
Zuständige Stelle
Ämter für Ausbildungsförderung