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Zulassung zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater beantragen
Volltext
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittler oder -berater ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Der schriftliche Prüfungsteil erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete:
- Versicherungsfachliche Grundlagen
- Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der staatlich und betrieblich geförderten Altersvorsorge
- Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung
Für den praktischen Prüfungsteil kann der/die Prüfungsteilnehmer/teilnehmerin zwischen den beiden folgenden Sachgebieten wählen:
- Vorsorge
- Sach-/Vermögensversicherung
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 2 - 4 Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
- §§ 2 - 4 Versicherungsvermittlerverordnung
- §§ 2 - 4 Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
- § 34d Absatz 5 Nummer 4 Gewerbeordnung (GewO)
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr für die Prüfung beträgt EUR 230,00.
Hinweise (Besonderheiten)
Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde aus der zuvor frei zugänglichen Tätigkeit des Versicherungsvermittlers ein erlaubnis- und registrierungspflichtiges Gewerbe.
Rechtsbehelf
Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
23.02.2018
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg