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Wilden Müll melden
Volltext
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Handlungsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Soweit möglich sollten Bürger folgende Angaben machen zu:
- dem konkreten Tatort, der näheren Umgebung (etwa Naturschutz-, Wasserschutz-, Wohngebiet) und der Art (etwa oberirdisches Ablagern, Vergraben, Verbrennen) der illegalen Abfallentsorgung
- der Menge und der Art der entsorgten Abfälle (etwa Bau- und Abbruchabfälle, Asbest, Elektroaltgeräte, Kfz, Anhänger, Hausmüll, Sperrmüll bzw. flüssige, brennbare, explosive, ätzende Abfälle)
- dem Täter und der Herkunft der Abfälle (Abfälle aus Haushaltungen, industriellem oder gewerblichem Bereich)
- dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich die Abfälle befinden
- potentiellen oder bereits eingetretenen Umweltbeeinträchtigungen (Eindringen von Schadstoffen in Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer, Luft)
- der Wahrnehmung von Gerüchen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Behördliche Beräumungs- und Entsorgungsanordnungen gegenüber dem Pflichtigen sind nach der Abfallkostenverordnung M-V gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behörde
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Die zuständige Abfallbehörde prüft den Sachverhalt und ermittelt, wer abfallrechtlich verantwortlich ist und ob im Weiteren Gefahren für Mensch und Umwelt drohen. Bei Bedarf werden auch andere Fachbehörden in das Verfahren einbezogen.
Kann der Verursacher der illegalen Entsorgung identifiziert werden, wird diesem grundsätzlich die Entfernung der Abfälle und deren anschließende Überlassung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bzw. deren ordnungsgemäße Entsorgung aufgegeben. Behördliche Überlassungs- und Entsorgungsanordnungen können auch gegenüber dem Eigentümer des Grundstücks erlassen werden, auf dem sich die Abfälle befinden. Dieser ist im Regelfall aktueller Abfallbesitzer.
Soweit erforderlich können im Einzelfall auch andere Fachbehörden Maßnahmen zur Abwehr oder Beseitigung von Gefahren oder Störungen für die Umwelt treffen.
Ordnungswidrigkeiten werden von den zuständigen Abfallbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen verfolgt.
Bearbeitungsdauer
Zur Bearbeitungsdauer sind keine pauschalen Angaben möglich. Die Dauer hängt von der jeweiligen Fallgestaltung ab. Bei Gefahr im Verzug ist jedoch ein unverzügliches Tätigwerden erforderlich.
Weiterführende Informationen
Grundstückseigentümer müssen sich grundsätzlich auch um die Beseitigung von „wildem Müll“ auf dem eigenen Grundstück kümmern, der ungewollt darauf abgelagert worden ist. Sie werden auch ohne entsprechenden Willen regelmäßig Abfallbesitzer.
Dies gilt aber nicht für Privateigentümer von Grundstücken, für die Zugangs- und Betretungsrechte der Allgemeinheit bestehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Bürger sollten die Entsorgung von "wildem Müll" unverzüglich der unteren Abfallbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in der sich der vorgefundene Abfall befindet, melden.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Fachlich freigegeben am
02.11.2016
Zuständige Stelle
Landesbehörden
Bei Auffinden von wildem Müll wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder Stadt, die als Abfallbehörde eine Entsorgung der Abfälle veranlassen wird.
Ansprechpunkt
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
30.01 Ordnung und Meldewesen
Adresse
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Herr Marco Hahn
Ordnungsamt, Verkehrsangelegenheiten
Tel.: | 03863 5454-311 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 008 |
Zuständig für :
- Wilden Müll melden
- Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen
- Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
- Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr: Erlaubnis beantragen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
- Verkehrszeichen - Aufstellung
- Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen
Herr Maik Wolpert
Position: Sachgebietsleiter
Tel.: | 03863 5454-310 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 012 |
Zuständig für :
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Reisegewerbe: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen: Erlaubnis beantragen
- Hundehaltung: Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes beantragen
- Wohnung anmelden
- Hauptwohnung: Änderung melden
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Landtagswahl: Beteiligung anzeigen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass beantragen
- Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
- Ordnungswidrigkeiten anzeigen
- Europawahl: Wählbarkeit feststellen
- Personalausweis: Verlust melden
- Erlaubnis zur Tätigkeit als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Hundehaltung: Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang beantragen
- Melderegisterauskunft beantragen
- Lebensbescheinigung beantragen
- Informationspflichten für Erbringer von Dienstleistungen
- Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Grünflächen beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger beantragen
- Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen
- Ausweispflicht
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen
- Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Veranstaltungen: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen und Wege beantragen
- Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Wahlschein beantragen (Briefwahl)
- Verkehrszeichen - Aufstellung
- Landtagswahl: Wählbarkeit feststellen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
- Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen
- Europawahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Landtagswahl: Zulassung, Änderung und Rücknahme des Wahlvorschlags beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung bei Heirat/Scheidung oder Begründung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Fingerabdrücke speichern
- Versteigerung: Fristverkürzung für die Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Zur Sachkundeprüfung für Züchter und Halter gefährlicher Hunde anmelden
- Elektronischer Identitätsnachweis: Entsperrung
- Personalausweis Statusabfrage
- Reisepass im Express-Verfahren beantragen
- Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Reisepass: Änderung beantragen
- Versteigerung anzeigen
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Reisepass: Verlust anzeigen
- Kommunalwahl: Als Deutscher oder Unionsbürger in das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl eingetragen werden
- Reisepass erstmalig für Minderjährige beantragen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Freiwillige Feuerwehr: Mitglied werden
- Ambulanter Pflegedienst: Zulassung beantragen
- Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer anzeigen
- Kenntnis von Kampfmitteln anzeigen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Inland leben, beantragen
- Bewachungsgewerbe: Betriebserlaubnis beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig deaktivieren
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Elektronischer Identitätsnachweis: Sperrung
- Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
- Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
- Fundsache Status abfragen
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Veranstaltung von Messen, Ausstellungen oder Märkten: Festsetzung beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)
- Elektronischer Identitätsnachweis: Adressänderung beantragen
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Reisepass: Zweitpass beantragen
- Gewerbe anmelden
- Hauptwohnung abmelden
- Brandschutz
- Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist beantragen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Änderung der Adress- und Personendaten beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
- Amtliche Meldebestätigung ausstellen
- Fischereiabgabe zahlen
- Spielhalle: Betriebserlaubnis beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Gewerbe ummelden
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Wilden Müll melden
- Parken:Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Schwerbehinderung o. vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Reisegewerbekarte: Änderung oder Erweiterung der aufgeführten Tätigkeiten beantragen
- Realgewerbeberechtigung beantragen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
- Kommunalwahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Personalausweis abholen
- Landtagswahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren
- Gewerbe abmelden
- Spielhallen-Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr: Erlaubnis beantragen
- Personalausweis beantragen
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Personalausweis: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Brandschutz - vorbeugend
- Maßnahmen gegen Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Tiere und Pflanzen Informationserteilung
- Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren
- Personalausweis: Adressänderung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich deaktivieren
- Schankerlaubnis beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
- Elektronischer Identitätsnachweis: PIN ändern
- Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen
- Meldepflicht in Beherbergungsstätten - Pflichten des Beherbergungsbetriebes
- Angriffe durch Tiere melden
- Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Hundehaltung: Befreiung beantragen
- Hundehaltung: Abmeldung beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
- Führungszeugnis beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind, beantragen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Veranstaltung eines Wanderlagers melden
- Europawahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Signaturzertifikate speichern
- Kommunalwahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Wohnsitz für Binnenschiffer und Seeleute abmelden
- Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Personalausweis als vorläufigen Personalausweis beantragen
- Fundtier anzeigen und unterbringen lassen
Öffnungszeiten
Montag 9 - 12 Uhr
Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.