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Waffenrechtliche Erlaubniserteilung für die Bewachung von Seeschiffen
Volltext
Wenn maritime Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden sollen, stellt die Waffenbehörde Hamburg deutschlandweit waffenrechtliche Erlaubnisse aus. Diese ist Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen und Munition durch das Bewachungsunternehmen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 28a Waffengesetz (WaffG)
- § 31 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
- § 28 Waffengesetz (WaffG)
- § 28a WaffG
Erforderliche Unterlagen
- Zulassung: Gewerberechtliche Erlaubnis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gem. § 31 Gewerbeordnung
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 28 a Waffengesetz (Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Personal auf Seeschiffen)
- Geschäftsführer: Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
- Mitarbeiter: Kopie Personalausweis, Arbeitsvertrag in Kopie, bei ausländischen Mitarbeitern außerdem noch Führungszeugnis
- Nachweis über die bestehende Waffensachkundeprüfung des Geschäftsführers bzw. des Unternehmers (nicht die gewerberechtliche Sachkundeprüfung der Handelskammer) und seiner Mitarbeiter
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung am deutschen Firmensitz und Aufbewahrungskonzept an Bord
Voraussetzungen
Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
je nach Aufwand des Einzelfalles
Fachlich freigegeben durch
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Justiziariat der Polizei.
Fachlich freigegeben am
01.07.2013
Zuständige Stelle
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Justiziariat der Polizei
Grüner Deich 1
20097 Hamburg
Öffnungszeiten:
Mo 7-16, Di 7-12, Do 7-16 Uhr
Informationen:
Telefon: +49 40 4286-67615
Fax: +49 40 4286-6760
E-Mail: waffenbehoerde@polizei.hamburg.de