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Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten Bescheinigung
Allgemeine Informationen
Auf Antrag eines Herstellers oder Bevollmächtigten stellt die zuständige Behörde für die Ausfuhr eine Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit des Medizinproduktes in Deutschland aus.
Eine Bescheinigung der Verkehrsfähigkeit eines Medizinproduktes zum Export in Nicht-EU-Staaten wird auf Antrag durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales(LAGuS) erteilt.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Merkblätter/Empfehlungen
Voraussetzungen für die Erteilung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 1 MPG
Kosten
Der Gebührenrahmen für eine Bescheinigung über die Ausfuhr von Medizinprodukten beträgt laut Tarifstelle 1.3 der Medizinproduktekostenverordnung 140 bis 600 Euro.
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)
Abteilung 5 - Arbeitsschutz und technische Sicherheit
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Telefon: 0381 331-59000
Telefax: 0381 331-59045
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
De-Mail: Poststelle@lagus-mv.de-mail.de
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern