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Vergnügungssteuer
Volltext
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer, die von einer Gemeinde auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung erhoben wird. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen.
Die Gemeinden normieren in ihren Satzungen regelmäßig, dass der Vergnügungssteuer die folgenden im Gemeindegebiet durchgeführten Veranstaltungen unterliegen:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
- Schönheitstänze (z.B. Burlesque) und Darbietungen ähnlicher Art,
- sportliche Veranstaltungen, die berufs- und gewerbsmäßig betrieben werden,
- gewerbliche Filmvorführungen,
- das Ausspielen von Geld- und Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
- das Aufstellen/der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel- und Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen räumen oder an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.
Darüber hinaus legen die gemeindlichen Satzungen fest, ob bestimmte Veranstaltungen von der Steuerpflicht ausgenommen sind (z. B. karitative, kirchliche, gemeinnützige Veranstaltungen).
Die Steuer wird z. B. über den Kartenverkauf erhoben oder als Pauschalsteuersatz, wenn die Veranstaltung ohne Eintrittskarte oder sonstigen Ausweis zugänglich ist.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz (GG)
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Ortssatzung
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde/Stadt.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Vergnügungssteuer wird für jede Veranstaltung gesondert berechnet.
Die Steuersätze werden in der Satzung der Gemeinde/Stadt festgelegt und können sich folglich je nach Ort unterscheiden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
20.09.2016
Zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Amt Crivitz - 20.00 Allgemeine Finanzwirtschaft
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Frau Andrea Banner
Position: Sachgebietsleiterin
Sachgebietsleiterin und zuständig für die Haushaltsplanungen der Gemeinden Cambs, Stadt Crivitz, Gneven, Langen Brütz, Leezen und dem Amt Crivitz
Tel.: | 03863 5454-209 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 212 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Claus-Günther Clausen (Steuern)
Position: Sachbearbeiter
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Banzkow, Demen, Friedrichsruhe, Bülow, Tramm, Zapel.
Tel.: | 03863 5454-201 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 207 |
Zuständig für :
- Hundesteuer Abmeldung
- Hundesteuer Befreiung
- Vergnügungssteuer
- Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
- Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden
- Zweitwohnungssteuer
- Hundesteuer Ermäßigung
- Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
- Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
- Hundesteuer Anmeldung
- Gewerbesteuer bezahlen
Frau Ines Schlottmann (Steuern)
Position: Sachbearbeiterin
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Leezen, Pinnow, Cambs und Langen Brütz.
Tel.: | 03863 5454-203 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 206.2 |
Zuständig für :
- Zweitwohnungssteuer
- Vergnügungssteuer
- Hundesteuer Abmeldung
- Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden
- Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
- Hundesteuer Ermäßigung
- Hundesteuer Befreiung
- Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
- Gewerbesteuer bezahlen
- Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
- Hundesteuer Anmeldung
Frau Lisa Marie Söllner (Steuern)
Position: Sachbearbeiterin
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Barnin, Crivitz (allg. Steuern), Dobin am See, Raben Steinfeld.
Tel.: | 03863 5454-204 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 207 |
Zuständig für :
- Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
- Gewerbesteuer bezahlen
- Zweitwohnungssteuer
- Hundesteuer Ermäßigung
- Hundesteuer Befreiung
- Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
- Hundesteuer Abmeldung
- Hundesteuer Anmeldung
- Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden
- Vergnügungssteuer
- Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
Frau Katrin Willig (Steuern)
Position: Sachbearbeiterin
Zuständig für Steuerangelegenheiten der Gemeinden Plate, Sukow, Gneven, Crivitz (Gewerbesteuer).
Tel.: | 03863 5454-202 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 206.2 |
Zuständig für :
- Hundesteuer Abmeldung
- Gewerbesteuer bezahlen
- Änderung der Daten des Hundehalters für die Hundesteuer melden
- Hundesteuer Ermäßigung
- Vergnügungssteuer
- Hundesteuer Anmeldung
- Zweitwohnungssteuer
- Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
- Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
- Hundesteuer Befreiung
- Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden
Frau Sandra Müller (Planung)
Position: Sachbearbeiterin
Zuständig für die Haushaltsplanungen der Gemeinden Barnin, Friedrichsruhe, Raben Steinfeld, Plate, Sukow und den Schulverband Sukow
Tel.: | 03863 5454-208 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 212 |
Frau Josepha Thiem (Planung)
Position: Sachbearbeiterin
Zuständig für die Haushaltsplanungen der Gemeinden Banzkow, Bülow, Demen, Dobin am See,Pinnow und Tramm
Tel.: | 03863 5454-207 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 214 |
Frau Monika Rumstich (Planung)
Position: Sachbearbeiterin
Zuständig für die Haushaltsplanungen der Gemeinden Banzkow, Raben Steinfeld und Plate.
Tel.: | 03863 5454-205 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 215 |
Öffnungszeiten
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Am 1. Sonnabend des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr geöffnet.
BEACHTEN Sie bitte die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.