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Sucht- und Drogenberatung

Volltext

Die Gesundheitsämter beraten Suchtkranke und von Sucht Bedrohte sowie deren Angehörige.

Neben den Gesundheitsämtern beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete. Die Kontaktdaten dieser Beratungsstellen sind auf der Internetseite der Landeskoordinierungsstelle
für Suchtthemen MV (https://www.lakost-mv.de/suchtnavi .) abrufbar.

Die Beratung ist kostenlos.

Die Suchtberaterinnen und -berater unterliegen der Schweigepflicht.

Handlungsgrundlage(n)

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zum Thema Drogen und Sucht erhalten Sie hier:

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V

Fachlich freigegeben am

07.01.2015

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte