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Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
Volltext
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.
Rechtsgrundlage(n)
- § 36 Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa (Kostenverordnung Innenministerium - IMKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
- Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)
Dokumente der oder des Verstorbenen:
- Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
- Geburtsurkunde
War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:
- Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus
Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind:
- die Kinder,
- die Eltern,
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 11 des Landesverwaltungskostengesetzes vom 04. Oktober 1991 i. V. m. der Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa und zur Änderung der Hundehalterverordnung vom 22. Februar 2017 werden folgende Gebühren erhoben:
Je nach Arbeitsaufwand Nachbeurkundung des Sterbefalls 70 bis 120 Euro.
Verfahrensablauf
Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.
Zuständige Stelle ist das Standesamt
- am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
- am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)
In allen anderen Fällen: das Standesamt I in Berlin
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
18.03.2015
Zuständige Stelle
das Standesamt
- am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
- am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)
In allen anderen Fällen: das Standesamt I in Berlin
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245
Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 bis 17:00 Uhr
Fr geschlossen
Ansprechpunkt
das Standesamt
- am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
- am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)
In allen anderen Fällen: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder das Standesamt I in Berlin
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245
Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 bis 17:00 Uhr
Fr geschlossen
Amt Crivitz - 30 Bürgeramt
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
Fax:
03863 5454-103
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit der Wohngeldbehörde aufnehmen)
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen)
Ansprechpartner
Frau Iris Lenk
Position: Fachbereichleiterin
Tel.: | 03863 5454-300 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 226 |
Zuständig für :
- Erteilung einer Bescheinigung über die Geburtszeit
- Vaterschaftsanerkennung
- Geburt anzeigen
- Eheurkunde beantragen
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Wohngeld Weiterleistung beantragen
- Namensgebung
- Namensgebung - Beratung
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland auf einem ausländischen Seeschiff beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Vorname Änderung
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Bestattung Durchführung
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Wohnberechtigungsschein
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Adoption eines ausländischen Kindes beurkunden lassen
- Eheschließung anmelden
- Namensführung in der Ehe
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Kirchensteuerabzug bei Kirchenaustritt ändern
- Adoption eines deutschen Kindes
- Vor- und Familiennamen - Änderung
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Geburtsurkunde beantragen
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Wohngeld Erhöhung beantragen
- Vorname Änderung der Reihenfolge
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Wohngeld beantragen
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Wohngeld Änderungen mitteilen
- Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beim Standesamt I in Berlin beantragen
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
- Fehlgeburt anzeigen
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Eheschließung Vollzug Besondere
- Standesamtliche Trauung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
Frau Christine Löchter (Standesamt)
Position: Standesbeamtin
Tel.: | 03863 5454-323 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 017 |
Zuständig für :
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Eheschließung Vollzug Besondere
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Adoption eines deutschen Kindes
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Namensführung in der Ehe
- Geburt anzeigen
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
- Namensgebung - Beratung
- Vaterschaftsanerkennung
- Erteilung einer Bescheinigung über die Geburtszeit
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Kirchensteuerabzug bei Kirchenaustritt ändern
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Namensgebung
- Bestattung Durchführung
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Eheurkunde beantragen
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Vor- und Familiennamen - Änderung
- Eheschließung anmelden
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Standesamtliche Trauung
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Fehlgeburt anzeigen
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Geburtsurkunde beantragen
- Adoption eines ausländischen Kindes beurkunden lassen
Frau Anne Kasten (Standesamt)
Position: Standesbeamtin
Tel.: | 03863 5454-321 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 027 |
Zuständig für :
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
- Bestattung Durchführung
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Namensgebung - Beratung
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Vor- und Familiennamen - Änderung
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Kirchensteuerabzug bei Kirchenaustritt ändern
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Standesamtliche Trauung
- Geburt anzeigen
- Namensgebung
- Fehlgeburt anzeigen
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Adoption eines deutschen Kindes
- Namensführung in der Ehe
- Vaterschaftsanerkennung
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Adoption eines ausländischen Kindes beurkunden lassen
- Eheurkunde beantragen
- Erteilung einer Bescheinigung über die Geburtszeit
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Eheschließung Vollzug Besondere
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
Öffnungszeiten
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Am 1. Sonnabend des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr geöffnet.
BEACHTEN Sie bitte die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.