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Sterbefall beim Standesamt anzeigen
Volltext
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat, angezeigt werden. Der Standesbeamte nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung des Verstorbenen (als Nachweis über den letzten Wohnsitz)
- Personalausweis oder Reisepass der den Sterbefall anzeigenden Person
- Todesbescheinigung des Arztes
Blatt A und B (nichtvertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag - Personenstandsurkunden des Verstorbenen - nur soweit die Personenstandsregister nicht beim bearbeitenden Standesamt geführt werden:
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls Nachweis über deren Auflösung
- sofern keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand, eine Geburtsurkunde
- In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z. B. Übersetzungen ausländischer Urkunden).
Voraussetzungen
Zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen gelten Sonderregelungen (siehe unter Verfahrensablauf).
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
Die im Zusammenhang mit der Anzeige des Sterbefalls erteilten Sterbeurkunden sind gebührenfrei, soweit dies auf Grund von Bundes- oder Landesrecht vorgesehen ist. Sofern die Beurkundung vom Standesamt zurückgestellt wird, weil noch nicht alle urkunds-relevanten Unterlagen vorliegen, stellt der Standesbeamte für die Bestattung dem Anzeigenden gebührenfrei eine Bescheinigung aus, dass die Anzeige ordnungsgemäß erfolgte.
Verfahrensablauf
Der Sterbefall muss beim Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk er eingetreten ist, grundsätzlich persönlich angezeigt werden. Haben Sie als anzeigepflichtige Person ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung beauftragt, wird dieses die Anzeige für Sie beim Standesamt erledigen.
Ist der Sterbefall in einer öffentlichen Einrichtung (z. B. Krankenhaus, Gefängnis, Alten- und Pflegeheim) sowie in einer sonstigen Einrichtung eingetreten, ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige beim Standesamt verpflichtet.
Liegen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vor, benachrichtigt der Arzt, der den Tod bescheinigt, die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungsbehörde zeigt den Sterbefall beim Standesamt an.
Fristen
Der Sterbefall muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
26.04.2021
Zuständige Stelle
das Standesamt des Sterbeortes
Eine Übersicht der örtlichen Zuständigkeiten sowie der Anschriften der Standesämter finden Sie über die nachfolgenden Links.
Amt Crivitz - 30 Bürgeramt
Adresse
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
Fax:
03863 5454-103
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit der Wohngeldbehörde aufnehmen)
Kontakt aufnehmen per E-Mail
(Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen)
Ansprechpartner
Frau Iris Lenk
Position: Fachbereichleiterin
Tel.: | 03863 5454-300 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 226 |
Zuständig für :
- Erteilung einer Bescheinigung über die Geburtszeit
- Vaterschaftsanerkennung
- Geburt anzeigen
- Eheurkunde beantragen
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Wohngeld Weiterleistung beantragen
- Namensgebung
- Namensgebung - Beratung
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland auf einem ausländischen Seeschiff beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Vorname Änderung
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Bestattung Durchführung
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Wohnberechtigungsschein
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Adoption eines ausländischen Kindes beurkunden lassen
- Eheschließung anmelden
- Namensführung in der Ehe
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Kirchensteuerabzug bei Kirchenaustritt ändern
- Adoption eines deutschen Kindes
- Vor- und Familiennamen - Änderung
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Geburtsurkunde beantragen
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Wohngeld Erhöhung beantragen
- Vorname Änderung der Reihenfolge
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Wohngeld beantragen
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Wohngeld Änderungen mitteilen
- Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland beim Standesamt I in Berlin beantragen
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
- Fehlgeburt anzeigen
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Eheschließung Vollzug Besondere
- Standesamtliche Trauung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
Frau Christine Löchter (Standesamt)
Position: Standesbeamtin
Tel.: | 03863 5454-323 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 017 |
Zuständig für :
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Eheschließung Vollzug Besondere
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Adoption eines deutschen Kindes
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Namensführung in der Ehe
- Geburt anzeigen
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
- Namensgebung - Beratung
- Vaterschaftsanerkennung
- Erteilung einer Bescheinigung über die Geburtszeit
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Kirchensteuerabzug bei Kirchenaustritt ändern
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Namensgebung
- Bestattung Durchführung
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Eheurkunde beantragen
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Vor- und Familiennamen - Änderung
- Eheschließung anmelden
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Standesamtliche Trauung
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Fehlgeburt anzeigen
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Geburtsurkunde beantragen
- Adoption eines ausländischen Kindes beurkunden lassen
Frau Anne Kasten (Standesamt)
Position: Standesbeamtin
Tel.: | 03863 5454-321 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 027 |
Zuständig für :
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
- Bestattung Durchführung
- Eheschließung im Ausland - Eintrag in das deutsche Eheregister
- Namensgebung - Beratung
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Vor- und Familiennamen - Änderung
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Kirchensteuerabzug bei Kirchenaustritt ändern
- Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
- Standesamtliche Trauung
- Geburt anzeigen
- Namensgebung
- Fehlgeburt anzeigen
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Adoption eines deutschen Kindes
- Namensführung in der Ehe
- Vaterschaftsanerkennung
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Adoption eines ausländischen Kindes beurkunden lassen
- Eheurkunde beantragen
- Erteilung einer Bescheinigung über die Geburtszeit
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Eheschließung Vollzug Besondere
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
Öffnungszeiten
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Am 1. Sonnabend des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr geöffnet.
BEACHTEN Sie bitte die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.