Online beantragen
Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung beantragen
Volltext
Sie dürfen nur
- Pflanzenschutzmittel anwenden,
- über den Pflanzenschutz im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Richtlinie 2009/128/EG beraten, oder
- Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen,
wenn Sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis Pflanzenschutz verfügen.
Wenn Sie beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder dazu beraten, beantragen Sie mit Hilfe der bundesweiten Online-Datenbank den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln inkl. Beratung.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in diesem Sachkundenachweis nicht enthalten ist.
Die erforderlichen Unterlagen (Zeugnisse, Bescheinigungen, Kostenübernahmeerklärung) können Sie im Antragsverfahren online hochladen. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch die zuständige Stelle des Bundeslandes, in dem der Antragsteller mit erstem Wohnsitz gemeldet ist.
Liegen alle Voraussetzungen vor, erhalten Sie einen Bescheid mit der Anerkennung der Sachkunde. Nach Zahlungseingang erfolgt bundesweit einmal im Monat die Herstellung der Sachkundenachweis-Karten. Die Karte wird Ihnen vom Druckdienstleister per Post zugestellt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV)
- Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV)
- Richtlinie 2009/128/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009
- §§ 9, 10, 22 und 74 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung (LEKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
- Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung (Sachkunde im Pflanzenschutz für die Anwendung und Beratung) oder
- Zeugnis über ein anerkanntes Studium, ggf. zusätzliche Bescheinigung (von Hochschulen, Ausbildungsstätte) oder
- Bestätigung der Ausbildungsstätte, wenn es sich um einen Studienabschluss oder eine andere Berufsausbildung nach dem 06.07.2013 handelt
- gegebenenfalls aktuelle Fortbildungsbescheinigung, wenn das Zeugnis älter als 3 Jahre ist (aktuell heißt: ebenfalls nicht älter als 3 Jahre)
- Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
- Falls erforderlich, beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagen
- gegebenenfalls formloses Schreiben des Arbeitsgebers, sofern dieser die Kosten für die Ausstellung übernimmt (Kostenübernahmeerklärung)
Voraussetzungen
Die Sachkunde weisen Sie
- mit einem Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss (zum Beispiel Landwirt, Winzer, Gärtner, u.a.) oder
- einem Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung (zum Beispiel im Rahmen eines Sachkundelehrgangs) oder
- mit einem Zeugnis über ein anerkanntes Studium, gegebenenfalls in Verbindung mit einer zusätzlichen Bescheinigung (von Hochschulen, Ausbildungsstätte) oder
- mit einer gültigen Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden nach.
Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
27,00 EUR
Verfahrensablauf
Die Behörde nimmt die vollständigen Antragsunterlagen entgegen und überprüft die Angaben sowie die Echtheit der Zeugnisse und/oder Bescheinigungen. Wenn alle Voraussetzung für die Sachkunde nachgewiesen wurden, erstellt die Behörde den Sachkundenachweis und einen Gebührenbescheid. Nach Eingang der Zahlung versendet die Behörde den Sachkundenachweis an die den Antrag stellende Person.
Den neuen Sachkundenachweis (SKN) im Kartenformat benötigen Sie seit dem 26.11.2015.
Der Antrag hierfür ist online zu stellen. Über die Kachel des zuständigen Bundeslandes können weiterführende Informationen eingesehen werden. Der Sachkundenachweis kann mit oder ohne Registrierung beantragt werden. Danach sind die Pflichtfelder mit den Angaben zum Antragsteller auszufüllen. Nach Eingabe des Sicherheitscodes gelangen Sie zur Antragsseite. Geben Sie hier die Antragsart ein. Die Antragsart "Anwendung" beinhaltet das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln und die Antragsart "Abgabe" beinhaltet den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln. Nach Bestätigung der erforderlichen Deutschkenntnisse und der Anerkennung der Datenschutzerklärung können Sie Ihre Zeugniskopien, wie zum Beispiel einen Gehilfenbrief oder ein Sachkundeprüfungszeugnis, hochladen. Abschließend stellen Sie den Antrag über den entsprechenden Button. Nach dem Absenden Ihrer Daten erscheint im Onlineportal eine kurze Information, ob Ihr Antrag erfolgreich gestellt wurde. Eine gesonderte E-Mail oder weitere Bestätigung erhalten Sie nicht. Es ist nicht erforderlich, zusätzlich den Antrag unterschrieben mit der Post zu senden.
Alternativ: Wenn Sie das Zeugnis nicht selbst hochladen können, senden Sie uns die Kopie per Post an die jeweilige Dienststell.
Im Pflanzenschutz Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland Pflanzenschutzmittel anwenden wollen, benötigen zusätzlich einen deutschen Sachkundenachweis.
Die Beantragung des deutschen Sachkundenachweises ist aus technischen Gründen über die Online-Datenbank nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich direkt an den Pflanzenschutzdienst beziehungsweise der für die Antragstellung zuständigen Stelle in dem Bundesland, wo Sie tätig werden wollen.
Hierzu können Sie den Dienststellenfinder auf der Homepage nutzen.
Altsachkundige beziehungsweise Neusachkundige, deren Abschluss länger als 3 Jahre zurück liegt, benötigen zusätzlich zum Zeugnis noch den Nachweis über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz.
Sind alle Unterlagen vollständig, wird der Antrag innerhalb von 4 - 6 Wochen bearbeitet.
Sie erhalten einen Bescheid und eine Rechnung.
Die Versendung der Sachkundenachweis-Karte kann ab Bezahlung bis zu 2 Monaten dauern.
Zusätzlich zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises müssen Sie in einem wiederkehrenden 3-jährigen Zeitraum an einer 4-stündigen Fortbildung teilnehmen.
Die Ausstellung eines Sachkundenachweises für die Anwendung und Beratung von Pflanzenschutzmitteln ist online über www.pflanzenschutz-skn.de/ zu beantragen oder mittels Formulars an antrag.sachkunde@lallf.mvnet.de zu senden. Die Bearbeitung erfolgt durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV.
Bearbeitungsdauer
4 - 8 Wochen
Fristen
Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis (nicht älter als drei Jahre) eingereicht werden.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Der Druck des Sachkundenachweises (Chipkarte) erfolgt nach Eingang der Bearbeitungsgebühr durch einen externen Dienstleister (1 x im Monat).
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
13.10.2023
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung Pflanzenschutzdienst
Postfach 10 20 64
18003 Rostock
Ansprechpunkt
LALLF, Dezernat 420