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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Ermäßigung beantragen

Volltext

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von EUR 5,83.

Handlungsgrundlage(n)

§ 4 Abs. 2 RBStV

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“ im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie oder
  • Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens „RF“
  • bedarfsweise weitere Nachweise

Achtung: Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Das Original ist zum dortigen Verbleib bestimmt. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.
 

Voraussetzungen

Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

  • Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
  • Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
  • Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent

Hinweis: Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Antragsverfahren und Prüfung: keine

Verfahrensablauf

Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular. Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.

Hinweis: Sie erhalten die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, der in dem Bewilligungsbescheid oder der Bescheinigung als Leistungsbeginn genannt ist.

Fristen

Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von zwei Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Gültigkeitszeitraum des Bewilligungsbescheides.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:

    Arbeitslosengeld II,
    Sozialhilfe,
    Grundsicherung oder
    BAföG.

Hinweise (Besonderheiten)

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

Solange Sie noch keine Bestätigung über die Zuerkennung des Merkzeichens "RF" erhalten haben, ist eine Beantragung nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn Sie den Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags erst dann zusenden, sobald Ihnen der entsprechende Nachweis vorliegt.

Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags endet vorzeitig, wenn die Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen. Dies müssen Sie unverzüglich der zuständigen Landesrundfunkanstalt oder dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mitteilen.

Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist von Ihnen schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift unter der Anschrift der für Sie tätigen Landesrundfunkanstalt oder beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einzulegen.

Bitte beachten Sie auch folgende wichtige Hinweise:

  • Geben Sie bei der Einlegung des Widerspruchs bitte die zur Begründung dienenden Tatsachen und  Beweismittel an.
  • Widerspruch und Klage entbindet Sie nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkbeiträge.

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice