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Rentenversicherungskonto Klärung
Volltext
Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind oder waren, haben Sie ein Rentenversicherungskonto. Hier werden alle Daten gespeichert, die für Ihre Rente wichtig sind.
Die Deutsche Rentenversicherung speichert Arbeits-, Ausbildungs-, Kranken-, Arbeitslosigkeits- und Kindererziehungszeitenzeiten in Ihrem persönlichen Versicherungskonto. Sie können die dort gespeicherten Daten jederzeit einsehen.
Sie können Ihren Versicherungsverlauf jederzeit prüfen lassen. Wenn Sie 43 Jahre alt sind, sendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger automatisch einen Versicherungsverlauf zur Überprüfung der gespeicherten Zeiten zu, wenn Ihre Anschrift aktuell ist. Anschließend erhalten Sie alle 6 Jahre einen Versicherungsverlauf.
Sollten die gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft sein, sollten Sie Ihr Versicherungskonto rechtzeitig berichtigen oder ergänzen lassen. Dazu müssen Sie einen Kontenklärungsantrag stellen. Nur wenn Ihr Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer späteren Rente richtig berechnet und Ihr späterer Rentenantrag schneller bearbeitet werden. Ihr Rentenversicherungsträger kann Sie dann auch zur Altersvorsorge besser beraten.
Die rechtzeitige Kontoklärung ist auch wichtig, weil Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Arbeitgeber Unterlagen nur für einen bestimmten Zeitraum aufbewahren.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Welche Nachweise oder Unterlagen nötig sind, wird Ihnen bei einer elektronischen Antragstellung angezeigt.
- Wenn Sie das Antragsformular verwenden, können Sie ihm entnehmen, welche Nachweise nötig sind. Dies können zum Beispiel
- Zeugnisse,
- Bescheinigungen von Krankenkassen oder
- Entgeltnachweise sein.
Voraussetzungen
- Sie sind oder waren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Die Klärung Ihres Rentenkontos können Sie online mit oder ohne Registrierung, oder schriftlich beantragen:
Wenn Sie die Klärung Ihres Rentenkontos online, ohne Identifizierung, vornehmen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie zunächst auf "Services", dann auf "Online-Dienste". Wählen Sie "Online-Dienste ohne Registrierung" im Drop-Down-Menü aus.
- Klicken Sie auf "Anträge stellen". Auf der Eingangsseite des Antragsassistenten unter "Mein Anliegen betrifft…" wählen Sie "das Versicherungskonto" und treffen auf der nächsten Seite die Auswahl "Mein Versicherungskonto wurde bisher nicht geklärt (erstmalige Kontenklärung)".
- Sie werden beim Ausfüllen elektronisch unterstützt und es werden Ihnen Erläuterungen und Hinweise angezeigt.
- Je nachdem, welche Antworten Sie geben, werden Sie auf zusätzlich zu beantwortende Fragen oder auszufüllende Formulare hingewiesen. Fügen Sie gegebenenfalls Nachweise entsprechend den Hinweisen bei.
- Senden Sie diese Unterlagen an Ihren Rentenversicherungsträger. Das Hochladen von Dokumenten und die elektronische Übermittlung sind zurzeit noch nicht möglich, so dass die Unterlagen per Post übersandt werden müssen.
- Zum Abschluss der Kontenklärung erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Feststellungsbescheid. In ihm sind alle für Sie erfassten Zeiten aufgeführt.
Möchten Sie die Klärung Ihres Rentenkontos online und mit Registrierung durchführen, brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder eine SIgnaturkarte:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie oben rechts auf "Online-Dienste" und anschließend auf "Online-Dienste mit Registrierung". Folgen Sie den Anweisungen.
- Nachdem Sie sich registriert haben klicken Sie auf "Anträge stellen".
- Auf der Eingangsseite des Antragsassistenten unter "Mein Anliegen betrifft…" wählen Sie "das Versicherungskonto" und treffen auf der nächsten Seite die Auswahl "Mein Versicherungskonto wurde bisher nicht geklärt (erstmalige Kontenklärung)".
- Sie werden beim Ausfüllen des Antrags auf Kontenklärung elektronisch unterstützt und es werden Ihnen Erläuterungen und Hinweise angezeigt.
- Je nachdem, welche Antworten Sie geben, werden Sie auf zusätzlich zu beantwortende Fragen oder auszufüllende Formulare hingewiesen.
- Fügen Sie gegebenenfalls Nachweise entsprechend den Hinweisen bei.
- Senden Sie diese Unterlagen an Ihren Rentenversicherungsträger. Das Hochladen von Dokumenten und die elektronische Übermittlung sind zurzeit noch nicht möglich, so dass die Unterlagen per Post übersandt werden müssen.
- Zum Abschluss der Kontenklärung erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Feststellungsbescheid. In ihm sind alle für Sie erfassten Zeiten aufgeführt.
Wenn Sie die Klärung Ihres Rentenkontos schriftlich durchführen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und landen Sie das Antragsformular herunter. Drucken Sie dieses aus und schicken es per Post an Ihren Rentenversicherungsträger.
- Alternativ können Sie Ihren Rentenversicherungsträger telefonisch, per E-Mail oder per Post bitten, Ihnen die Antragsunterlagen per Post zuzuschicken.
Bearbeitungsdauer
unterschiedlich
Fristen
keine
Formulare
- Formulare: Antrag auf Kontenklärung (Formular V0100) und eventuell weitere Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Klärung des Rentenversicherungskontos online mit Registrierung beantragen
- Klärung des Rentenversicherungskontos online ohne Registrierung beantragen
- Antrag auf Kontenklärung
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fachlich freigegeben am
26.07.2019