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Reisekosten für gesetzlich Unfallversicherte Übernahme
Allgemeine Informationen
Kosten, welche von Ihrem gesetzlichen Unfallversicherungsträger ggf. übernommen werden, sind beispielsweise
- Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Fahrtkosten mit privaten Kraftfahrzeugen,
- Fahrtkosten mit sonstigen Transportmitteln (z. B. Taxi oder Krankentransport) sowie
- Reisekosten (z. B. Verpflegungs- und Übernachtungskosten).
Ihre Belege können Sie einfach online per Datei-Upload bei Ihrem Unfallversicherungsträger einreichen. Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Kostenbelege, Rechnungen und Quittungen in den Dateiformaten PDF, JPG, TIF, PNG
Voraussetzungen
- Sie hatten einen anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall.
- Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Das Einreichen der Kostenbelege bei Ihrem Versicherungsträger erfolgt online per Webformular.
- Füllen Sie das Onlineformular durch die Beantwortung der dort gestellten Fragen aus. Laden Sie dann die Belege in den zugelassenen Dateiformaten hoch und senden Sie das Webformular ab. Halten Sie zum Ausfüllen des Formulars den Namen Ihres Unfallversicherungsträgers und das Aktenzeichen bereit.
- Ihre Unterlagen werden automatisch an Ihren Unfallversicherungsträger weitergeleitet. Anschließend erhalten Sie eine Nachricht Ihres Versicherers per Post und es erfolgt eine Erstattung der Kosten an Ihre dort bekannte Bankverbindung.
Bearbeitungsdauer
keine
Fristen
keine
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: Ihre Kostenbelege können Sie online per Webformular einreichen
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefax: 030 18 527 2236
E-Mail-Adresse: info@bmas.bund.de
Ansprechpunkt
Die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Servicetelefon der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 60 50 40 4
Montag bis Freitag: 08:00 und 18:00 Uhr
Die Infoline ist auch über Gebärdentelefon erreichbar: sip:dguv@gebaerdentelefon.dguv.de
Wenn Sie gehörlos oder hörbehindert sind, können Sie das ISDN-Bildtelefon anrufen: 0800 60 50 415
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fachlich freigegeben am
01.04.2019Teaser
Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit können Sie damit verbundene Reise- und Fahrtkosten zur Erstattung einreichen.