Springe direkt zu:

Kraftfahrzeugkennzeichen: Mitnahme bei Umzug

Volltext

Zum 01. Juli 2014 soll die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Wohnsitz- oder Halterwechsel aufgehoben werden.

Damit soll die bundesweite Mitnahme von Kfz-Kennzeichen ermöglicht werden. Wer umzieht – auch über die Ländergrenzen hinweg – kann dann das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs behalten.

Dies gilt sowohl für den Wechsel des Wohnortes als auch für den Halterwechsel. Damit soll es ermöglicht werden, dass auch beim Verkauf eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk der neue Halter das Kennzeichen nicht umtauschen muss.

Bereits heute wird innerhalb einiger Länder entsprechend verfahren (z. B. Hessen, Nordrhein-Westfahlen und Schleswig-Holstein).

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Regelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung. Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort.

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Hinweise (Besonderheiten)

Zuständige Stelle

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.